FREENOW bringt Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung kostenlos zur Europawahl – Weil jede Stimme zählt
Berlin, 30.05.2024 – Anlässlich der Europawahl am 9. Juni 2024 setzt FREENOW ein starkes Zeichen für Inklusion und Teilhabe: Mobilitätsbeeinträchtigte Personen erhalten im gesamten Berliner Stadtgebiet kostenlose barrierefreie Fahrten zu den Wahllokalen.* Viele Berliner Wahllokale sind weiterhin nicht barrierefrei erreichbar. Besonders betroffen ist der Bezirk Mitte, wo nur 62 % der Wahllokale ohne Einschränkungen zugänglich sind. Dies stellt für Mobilitätsbeeinträchtige Menschen eine erhebliche Hürde dar, ihre Stimme persönlich abzugeben.
FREENOW setzt sich für Inklusion und Barrierefreiheit ein und möchte sicherstellen, dass alle Wähler die Möglichkeit haben, an der Wahl teilzunehmen. Daher bietet FREENOW in Zusammenarbeit mit lokalen Taxiunternehmen kostenlose Hin- und Rückfahrten mit barrierefreien Taxis an.
Eine Anmeldung für den Service ist ab sofort und bis zum 6. Juni unter https://www.free-now.com/de/europawahl/ möglich.
Alexander Mönch, Präsident von FREENOW Deutschland & Österreich, betont die Wichtigkeit dieser Initiative: „Die Teilnahme an demokratischen Wahlen ist ein fundamentales Recht, das niemandem verwehrt bleiben darf. Für mobilitätseingeschränkte Menschen ist es häufig eine große Herausforderung, eigenständig zum Wahllokal zu gelangen. Mit unserem kostenlosen Service wollen wir sicherstellen, dass jeder Bürger und jede Bürgerin ihre Stimme abgeben kann, ohne auf Barrieren zu stoßen. Unser Ziel ist es, echte Inklusion und Gleichberechtigung zu fördern, indem wir Mobilität für alle ermöglichen.“
Seit Januar 2024 hat FREENOW in Berlin ein Angebot mit zunächst 80 barrierefreien Fahrzeugen gestartet, das flexible Mobilität für Menschen mit Behinderungen bietet. Die positive Resonanz zeigt, dass solche Initiativen dringend notwendig sind.
*FREENOW agiert als Vermittler, nicht als Beförderer. Das Angebot gilt ausschließlich im Berliner Stadtgebiet am 9. Juni 2024 für die Hin - und Rückfahrt zu einem Wahlbüro im Umkreis von 5 Kilometern. Berechtigt sind Menschen mit erheblicher mobilitätsbezogener Teilhabebeeinträchtigung im Sinne des § 229 Abs 3 Satz 2 SGB I.