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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(FREENOW Vermittlungsrahmenvertrag)

Taxiunternehmer  

Stand:  1. November 2024

HINWEIS: Der Taxiunternehmer bzw. die unter seinem Namen registrierten Taxifahrer sind auch im Rahmen der Nutzung der Leistungen von FREENOW an die für sie geltenden Vorschriften gebunden, insbesondere an die etwaigen örtlichen für sie geltenden Taxibeförderungsgesetze, -tarife und -tarifordnungen. Sie dürfen Beförderungsaufträge nur annehmen soweit und nur dort, wo dies nach den geltenden Bestimmungen zulässig ist.  

Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die länderspezifischen Zusatzbedingungen für das jeweilige Land, in dem der Taxiunternehmer seinen Sitz hat. Für den Fall sich kollidierender oder sich widersprechender Vertragsklauseln haben die länderspezifischen Zusatzbedingungen Vorrang. Sofern für das Land, in dem der Taxiunternehmer seinen Sitz hat, keine länderspezifischen Zusatzbedingungen bestehen, gelten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die länderspezifischen Zusatzbedingungen für die Bundesrepublik Deutschland.  

1. Leistungen von FREENOW  

1.1  FREENOW vermittelt Taxiunternehmern bzw. den auf deren Namen registrierten Taxifahrern potenzielle Fahrgäste, die über FREENOW ein Taxi suchen, und/oder Kurierfahrten. Die Vermittlung erfolgt mittels der Software „FREENOW“, welche FREENOW zu diesem Zweck dem Taxiunternehmer bzw. den für ihn tätigen und unter seinem Namen registrierten Taxifahrern zur Verfügung stellt (siehe Allgemeine Nutzungsbedingungen FREENOW Fahrer-App).Über die Fahrer-App bringt FREENOW außerdem Verkehrsunternehmen und Fahrer mit potenziellen Fahrgästen zusammen, die über Plattformen von Drittanbietern Fahrdienste suchen. 

1.2   In welcher Reihenfolge Fahrten an verfügbare Benutzer vermittelt werden, bestimmt ein Ranking-Algorithmus. Dieser Algorithmus berücksichtigt u.a. die folgenden Parameter:
• die geografische Nähe zwischen Benutzer und Passagier,|
• die Anzahl der Fahrten, die der Benutzer in der Vorwoche absolviert hat, und
• ob der Benutzer sein Fahrzeug mit Aufklebern oder anderen Unterscheidungsmerkmalen der Marke FREENOW versehen hat.
Weitere Informationen zur Methode und zu den Kriterien für die Einstufung von Benutzern (je nach Fall) finden Sie auf der Website des Treueprogramms. Die ausgewählten Parameter sollen insbesondere dazu dienen, die Fahrgäste schnell und effizient zu bedienen, die Akzeptanz von Fahrten durch die Nutzer zu erhöhen sowie Nutzer zu belohnen, die eine große Anzahl von Fahrten über FREE NOW durchführen und/oder seine Dienste zu bewerben. FREENOW behält sich das Recht vor, die oben genannten Parameter jederzeit zu ändern, nachdem die Benutzer mindestens 15 Tage vor der Umsetzung darüber informiert wurden.

1.3 Neben der reinen Vermittlungsleistung bietet FREENOW den Taxiunternehmern die Möglichkeit, das von dem einzelnen über FREENOW vermittelten Fahrgast geschuldete Beförderungsentgelt bargeldlos über die Software „FREENOW“ im Wege des elektronischen Lastschriftverfahren, der Kreditkartenbelastung, PayPal oder weiteren Zahlungsarten einzuziehen (gemeinsam im Folgenden: „Bezahlen per App-Fahrt“), sofern der betroffene Fahrgast zur Bestellung bzw. Nutzung einer Bezahlen per App-Fahrt berechtigt ist.  

Bei der Vermittlung der Anfrage teilt FREENOW dem Taxiunternehmer/Taxifahrer mit, dass es sich um eine Bezahlen per App-Fahrt handelt. Die zur Bestellung bzw. Nutzung einer Bezahlen per App-Fahrt berechtigten Personen sind bei FREENOW registriert und erhalten zur Abwicklung und Autorisierung des Bezahlvorgangs einer Bezahlen per App-Fahrt ein individuelles Identifikationsmerkmal (z.B. PIN oder TAN).  

1.4  Die für die Inanspruchnahme der Leistungen erforderliche Software „FREENOW“ stellt FREENOW dem Taxiunternehmer und den für ihn tätigen und auf seinen Namen registrierten Taxifahrern (siehe Ziffer 2.1) für internetfähige mobile Endgeräte wie insbesondere Smartphones (im Folgenden: „Endgeräte“) nach Maßgabe der für die Software geltenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen zur Verfügung.  

2. Stornogebühr

Der Taxifahrer/Taxiunternehmer bevollmächtigt hiermit FREENOW widerruflich in seinem Namen und Auftrag gegenüber dem Fahrgast eine Stornogebühr zu erheben, sofern der Fahrgast eine Fahrt storniert, obwohl der Taxifahrer die Abholadresse bereits angefahren oder bereits an der Abholadresse auf den Fahrgast gewartet hat.

Einzelheiten zu der Stornogebühr sind in der FREENOW Gebührenordnung nachzulesen.

3. Allgemeine Vertragspflichten des Taxiunternehmers  

3.1. Vor der Nutzung der Leistungen von FREENOW muss sich der Taxiunternehmer unter wahrheitsgemäßer Angabe seiner Daten bei FREENOW registrieren. Dabei gibt der Taxiunternehmer u.a. an, ob er die Vermittlungsleistungen als Einzelunternehmer (der Taxiunternehmer fährt selbst als einziger Taxifahrer für das bei FREENOW registrierte Taxiunternehmen) oder Mehrwagenunternehmer (für das bei FREENOW registrierte Taxiunternehmen fahren mindestens zwei angestellte und bei FREENOW registrierte Taxifahrer oder neben dem Taxiunternehmer als Taxifahrer selbst noch ein bei dem Taxiunternehmen weiterer angestellter Taxifahrer) nutzen möchte. Zudem gibt er die Daten derjenigen Taxifahrer an, welche für ihn mittels der Software „FREENOW“ die Vermittlungsleistung von FREENOW in Anspruch nehmen sollen. Mit der Registrierung erteilt er den entsprechend registrierten Taxifahrern die Vollmacht, in seinem Namen und auf seine Rechnung die Vermittlungsleistungen von FREENOW nach den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Anspruch zu nehmen.  

3.2 Der Taxiunternehmer haftet dafür, dass nur seine bei FREENOW angemeldeten Taxifahrer die von FREENOW vermittelten Beförderungsaufträge durchführen und dass diese die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen kennen und einhalten. Er ist verpflichtet, FREENOW unverzüglich zu informieren, wenn ein bei FREENOW unter seinem Namen registrierter Taxifahrer nicht mehr bei ihm beschäftigt ist.  

3.3  Der Taxiunternehmer verpflichtet sich zudem, dafür zu sorgen, dass nur solche auf seinen Namen registrierten Taxifahrer die Software „FREENOW“ nutzen, die alle erforderlichen Genehmigungen für die Beförderung mit Taxen besitzen und alle gesetzlichen Vorgaben für den Verkehr mit Taxen beachten und erfüllen. Zudem wird er dafür sorgen, dass die unter seinem Namen registrierten Taxifahrer die Allgemeinen Nutzungsbedingungen hinsichtlich der Software „FREENOW“ einhalten. Des Weiteren hat der Taxiunternehmer dafür zu sorgen, dass das für die Nutzung der Software „FREENOW“ erforderliche Endgerät im Taxi fest installiert ist und bei der Benutzung die Vorgaben der örtlich geltenden Straßenverkehrsgesetze eingehalten werden.  

3.4  Da der Taxiunternehmer bzw. die für ihn registrierten Taxifahrer über die aktivierte Software „FREENOW“ für teilnehmende potenzielle Fahrgäste im näheren Umkreis als potentielle Beförderer zu erkennen sind, sind sie verpflichtet, nach den Bestimmungen der für sie geltenden Gesetze offene Beförderungsaufträge anzunehmen, solange die Software „FREENOW“ aktiviert und ihr Fahrzeug frei ist.  

3.5  Der Taxiunternehmer ist zudem verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Status des jeweiligen Taxis (frei bzw. besetzt) in der aktivierten Software „FREENOW“ stets aktualisiert ist, sodass teilnehmende potenzielle Fahrgäste über die Software „FREENOW“ stets den aktuellen Status des Taxis erkennen können.  

3.6  Durch die Benutzung der Software „FREENOW“ und Bestätigung durch die Taste „ANNEHMEN“ kommt ein rechtsverbindlicher Beförderungsvertrag zwischen dem Taxiunternehmer (ggf. vertreten durch einen der für ihn tätigen Taxifahrer) und dem Fahrgast zustande. Die Abrechnung der Taxifahrt erfolgt nach den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen (Taxitarif) ausschließlich zwischen dem Taxiunternehmer und dem Fahrgast.  

3.7 Der Taxiunternehmer verpflichtet sich, jederzeit die Betrugsrichtlinie von FREENOW einzuhalten, die hier verfügbar ist. Im Falle eines Verstoßes des Taxiunternehmers gegen die Betrugsrichtlinie ist FREENOW gemäß den Bestimmungen der Betrugsrichtlinie berechtigt, diesen Vertrag sofort und fristlos gemäß Ziff. 9 zu kündigen. FREENOW behält sich das Recht vor, in Übereinstimmung mit dem in der Betrugsrichtlinie festgelegten Verfahren und nach eigenem Ermessen Zahlungen an einen Taxiunternehmer einzubehalten, von denen angenommen wird, dass sie aus oder in Verbindung mit einer betrügerischen Handlung (wie in der Betrugsrichtlinie definiert) durch einen Taxifahrer oder Taxiunternehmer entstanden sind.

4. Besondere Pflichten des Taxiunternehmers für die Abwicklung des Bezahlprozesses (Barzahlungsfahrt / Bezahlen per App-Fahrten)  

4.1  Im Falle der Annahme einer Bezahlen per App-Fahrt ist der Taxiunternehmer bzw. der unter dessen Namen registrierte Taxifahrer dazu verpflichtet, diese ohne sofortige Bezahlung ordnungsgemäß auszuführen.  

Nach Abschluss einer Bezahlen per App-Fahrt hat sich der Taxiunternehmer (ggf. durch den für ihn handelnden Taxifahrer) die Berechtigung des Fahrgastes sowie die Höhe des Brutto- Beförderungsentgelts und eines etwaigen über Bezahlen per App zu zahlenden Trinkgeldes (im Folgenden: „Zahlbetrag“) dadurch bestätigen zu lassen, dass der Fahrgast durch Eingabe seines individuellen Identifikationsmerkmals der Höhe des Zahlbetrages und der Art der Bezahlung zustimmt.  

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist der Taxiunternehmer verpflichtet, die auf das Beförderungsentgelt anfallende Umsatzsteuer abzuführen.  

4.2  Der Taxifahrer/Taxiunternehmer stellt für eine von FREENOW vermittelte Bezahlen per App-Fahrt keine Quittung/Rechnung an den Fahrgast. Diese erhält der Fahrgast von FREENOW oder von einem Kooperationspartner von FREENOW elektronisch oder per Post. Der Taxiunternehmer bevollmächtigt hiermit FREENOW und seine Kooperationspartner, in seinem Namen das angefallene Beförderungsentgelt bei einer Bezahlen per App-Fahrt in Rechnung zu stellen und die angefallene Umsatzsteuer auszuweisen. Handelt es sich nicht um eine Bezahlen per App-Fahrt und wird die Möglichkeit der bargeldlosen Bezahlung des vom Fahrgast geschuldeten Beförderungsentgeltes über die Software „FREENOW“ nicht gewählt (z.B. bei einer Barzahlung des Fahrgastes), hat der Taxifahrer/Taxiunternehmer dem Fahrgast auf dessen Verlangen selbst eine ordnungsgemäße Quittung/Rechnung auszustellen.  

4.3  Der Taxiunternehmer tritt hiermit sämtliche seiner aus Bezahlen per App-Fahrten entstandenen und durch den Fahrgast gemäß Ziffer 4.1 bestätigten Forderungen an FREENOW ab. FREENOW erklärt bereits jetzt gegenüber dem Taxiunternehmer die Annahme der aus Bezahlen per App-Fahrten abgetretenen Forderungen der Beförderungs- und/oder Kurierleistungen.  

4.4  FREENOW übernimmt für die ordnungsgemäß abgetretenen Forderungen das Ausfallrisiko (sog. Delkrederehaftung).  

4.5  Der Taxiunternehmer haftet für den Bestand der abgetretenen Forderung.  

5. Besondere Pflichten des Taxiunternehmers im Falle von Vorbestellungen  

5.1  FREENOW-Fahrgäste können über FREENOW im Voraus eine Reservierung für eine Beförderung durch einen Taxifahrer/Taxiunternehmer platzieren (im Folgenden: „Vorbestellung“). FREENOW leitet die als Vorbestellung in Auftrag gegebene Taxisuchanfrage eines FREENOW-Fahrgastes an die Taxifahrer/Taxiunternehmer weiter. Durch Annahme der Vorbestellung ist der Taxifahrer/Taxiunternehmer an die Ausführung des Beförderungsauftrages entsprechend der Reservierungsvorgaben des Fahrgastes besonders gebunden.  

5.2  Dem Taxifahrer/Taxiunternehmer steht es frei, eine Vorbestellung anzunehmen. Bestätigt er jedoch die Annahme der Vorbestellung eines FREENOW-Fahrgastes, verpflichtet sich der Taxifahrer/Taxiunternehmer, die Vorbestellung gemäß den Reservierungsvorgaben des FREENOW-Fahrgastes ordnungsgemäß auszuführen, d.h. zum vorgegebenen Zeitpunkt und an dem vorgegebenen Ort den FREENOW-Fahrgast in Empfang zu nehmen und diesen an das von ihm gewünschte Beförderungsziel zu befördern.  

5.3  Kann der Taxifahrer/Taxiunternehmer die von ihm angenommene Vorbestellung ohne sein Verschulden aus nach Annahme der Vorbestellung eingetretenen Gründen nicht ausführen, ist er verpflichtet, die Vorbestellung unverzüglich in der FREENOW Fahrer-App zu stornieren. FREENOW wird diese Vorbestellung dann anderen Taxifahrern/Taxiunternehmern erneut zur Annahme anbieten. Der Taxifahrer/Taxiunternehmer ist verpflichtet, alle angemessenen Bemühungen zu unternehmen, einen Ersatztaxifahrer/-unternehmer zur Annahme der erneut angebotenen Vorbestellung zu finden.  

5.4  Sollten Dritte wie insbesondere vorbestellende FREENOW-Fahrgäste gegenüber FREENOW oder ihren verbundenen Unternehmen Ansprüche dahingehend geltend machen, dass der Taxifahrer/Taxiunternehmer eine angenommene Vorbestellung storniert oder die vorbestellte Fahrt nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt hat, wird der Taxiunternehmer FREENOW von diesen Ansprüchen (sowie sämtlichen sich hieraus ergebenen Schäden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung) vollumfänglich freistellen.  

6. Vergütung und Abrechnung  

6.1 Der Taxiunternehmer zahlt für jede erfolgreiche Vermittlung eines Fahrgastes durch die Nutzung der Software „FREENOW“ die vereinbarte Vermittlungsgebühr, deren Höhe sich nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste richtet, die unter free-now.com/de/driver-pricelist/ einsehbar ist. Fällt eine Stornierungsgebühr an, erstreckt sich die Vermittlungsgebühr auf die Stornierungsgebühr.

6.2  FREENOW behält sich vor, für die Bereitstellung der Leistungen von FREENOW eine monatliche Bereitstellungsgebühr zu berechnen, deren Höhe sich an der Anzahl der vom Taxiunternehmer angemeldeten Fahrzeuge/ Taxifahrer bemisst und sich nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste richtet, die unter free-now.com/de/driver-pricelist/ einsehbar ist.

6.3  FREENOW behält sich des Weiteren vor, einen monatlichen Mindestumsatz pro Taxiunternehmer zu berechnen, dessen Höhe sich an der Anzahl der vom Taxiunternehmer angemeldeten Fahrzeuge/ Taxifahrer bemisst und sich nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste richtet, die unter www..at einsehbar ist. 

6.4 FREENOW verpflichtet sich schließlich, für die vom Taxiunternehmer an FREENOW entsprechend Ziff. 3.3 dieses Vertrags jeweils abgetretene Forderung einen Kaufpreis in Höhe des Zahlbetrages zu zahlen.  

7. Abrechnung und Zahlung  

7.1  Die Abrechnung der Leistungen von FREENOW sowie des Kaufpreises für die gem. Ziff. 3.3 abgetretenen Forderungen erfolgt mit dem Taxiunternehmer persönlich. Die Abrechnung erfolgt innerhalb eines Monats.  

7.2  FREENOW wird mit dem nach Ziff. 3.7, 5. vom Taxiunternehmer geschuldeten Gesamtbetrag die im selben Abrechnungszeitraum angefallene Kaufpreissumme für abgetretene Forderungen und sonstige Forderungen des Taxiunternehmers gegen FREENOW aus während dieses Zeitraums von FREENOW gewährten Vergütungen (z.B. für Außenwerbung) sowie während dieses Zeitraums fällig gewordene vermittlungsunabhängige Forderungen von FREENOW gegen den Taxiunternehmer verrechnen.  

7.3  Der nach dieser Verrechnung verbleibende Differenzbetrag ist sieben (7) Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Die Zahlung erfolgt von Seiten des Taxiunternehmers per SEPA-Basis- Lastschrifteinzug, von Seiten FREENOW per Überweisung auf das vom Taxiunternehmer gegenüber FREENOW vorab hinterlegte Bankkonto.  

7.4  Die Rechnung wird per E-Mail an den Taxiunternehmer übersandt. Auf Wunsch wird diese zertifiziert.  

7.5  Einwendungen gegen die Richtigkeit der monatlichen Abrechnung sind innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Abrechnung schriftlich zu erheben. Das Unterlassen gilt jeweils als Genehmigung der Abrechnung. Auf diese Folge wird FREENOW den Taxiunternehmer bei der Erteilung der Abrechnung hinweisen. Der Taxiunternehmer kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung der Abrechnung verlangen, muss dann aber beweisen, dass die Abrechnung falsch war.  

7.6  Der Taxiunternehmer wird FREENOW bei Registrierung ermächtigen, die von ihm zu zahlende Vergütung per SEPA-Basis-Lastschriftmandat von seinem Konto einzuziehen. Der Taxiunternehmer verpflichtet sich, FREENOW ein entsprechendes SEPA-Basis-Lastschriftmandat zu erteilen. Das ausgefüllte Formular „SEPA- Basis-Lastschriftmandat“ muss von dem Taxiunternehmer als Kontoinhaber unterzeichnet und persönlich, per Post oder Fax an FREENOW übermittelt werden. Für die Vorankündigungen der SEPA-Basis- Lastschriften gilt eine verkürzte Frist von einem Banktag. Das SEPA-Basis-Lastschriftmandat kann gegenüber FREENOW jederzeit widerrufen werden.  

8. Verfügbarkeit  

8.1  Der Taxiunternehmer hat keinen Anspruch auf eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der Leistungen von FREENOW. FREENOW ist jedoch bemüht, eine höchstmögliche Verfügbarkeit zu erreichen und Störungen schnellstmöglich zu beheben.  

8.2  Darüber hinaus hat FREENOW das Recht, seine Leistungen ganz oder teilweise vorübergehend einzustellen, auch ohne die Benutzer individuell zu informieren. Eine diesbezügliche Information erfolgt rechtzeitig und für eine Dauer von drei Monaten nur allgemein über die Homepage www.free.now.com/de/.  

9. Ausschluss von der Nutzung  

9.1  Aufgrund von gravierenden Verstößen gegen die sich aus Gesetzen und/oder den anwendbaren vertraglichen Vereinbarungen ergebenden Pflichten können der Taxiunternehmer und die für ihn registrierten Taxifahrer vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung insgesamt oder von einzelnen Teilleistungen ausgeschlossen werden.  

9.2  Eine Sperrung erfolgt unter anderem auch dann, wenn der Taxiunternehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung nicht rechtzeitig nachkommt, die erteilte Einzugsermächtigung widerruft oder nach der Annahme einer Fahrt bzw. nach einer Vorbestellung die Beförderung nicht ausführt, ohne dass hierfür ein besonderer Grund vorliegt und er diesen nachweist.  

9.3 Storniert der Taxifahrer/Taxiunternehmer oder ein unter seinem Namen registrierter Taxifahrer eine angenommene Vorbestellung, ohne hierzu unverschuldet gezwungen zu sein oder storniert er im Falle einer unverschuldeten Verhinderung die Vorbestellung nicht unverzüglich oder unternimmt er nach Stornierung einer Vorbestellung nicht alle angemessenen Bemühungen, einen Ersatztaxifahrer zur Annahme der erneut angebotenen Vorbestellung zu finden, so ist FREENOW berechtigt, den Taxifahrer/Taxiunternehmer für eine unbestimmte Dauer von der Taxifahrtenvermittlung und/oder von der Vermittlung von Vorbestellungen auszuschließen.  

10. Beendigung des Vertrages  

10.1  Dieser Rahmenvertrag ist unbefristet und jederzeit und ohne Angabe von Gründen in Textform beiderseits mit sofortiger Wirkung im Ganzen kündbar.  

10.2  Der Rahmenvertrag endet im Ganzen automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn weder der Taxiunternehmer, noch einer der für ihn registrierten Taxifahrer mehr berechtigt ist, am Verkehr mit Taxen oder Mietwagen teilzunehmen.  

10.3  Dieser Vertrag kann in Bezug auf Teile der FREENOW Leistungen, insbesondere der Leistungen Bezahlen per App und FREENOW Vorbestellungen von FREENOW jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform gekündigt werden.  

11. Haftung  

10.1  FREENOW haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für von FREENOW oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.  

11.2  Für einfache Fahrlässigkeit haftet FREENOW nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Die Regelungen dieser Ziffer 10.2 gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der FREENOW.  

11.3  Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.  

12. Schlussbestimmungen  

12.1  Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, FREENOW stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, nicht durchsetzbar sein oder sollten diese eine Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Geschäftsbedingungen am nächsten kommt.  

12.2  FREENOW behält sich das jederzeitige Recht vor, seine Leistungen in einer dem Taxiunternehmer zumutbaren Art und Weise zu ändern, um diese weiter zu entwickeln und qualitativ zu verbessern.  

12.3  FREENOW behält sich zudem vor, diese AGB zu ändern, soweit dies für den Taxiunternehmer zumutbar ist. Macht der Taxiunternehmer nach Bekanntgabe einer Änderung nicht innerhalb von vier Wochen von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so gilt sein Einverständnis mit den Änderungen als erteilt. Die AGB in der jeweils gültigen Fassung können stets online unter www.free-now.com eingesehen werden.  

12.4  Für die Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Hamburg  

12.5  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus diesem Rahmenvertrag oder im Zusammenhang damit entstehen, ist für alle Beteiligte der Sitz von FREENOW, sofern dem keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen.  

Intelligent Apps GmbH 

Neumühlen 19 

22763 Hamburg

Handelsregistereintrag:  

Amtsgericht Hamburg 

Registernummer HRB 110377  

Preisliste der Intelligent Apps GmbH Taxivermittlung:  

12% des Zahlbetrages (netto) Stand der Preisliste: 07.10.2023