Stand: Mai 2019

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Freenow sharing service Festpreis Leistungen (nachfolgend "Freenow sharing service Festpreis AGB") legen die Bestimmungen für den Freenow sharing service Festpreis (nachfolgend „sharing service Festpreis“), der derzeit unter der Bezeichnung „match Festpreis“ angeboten wird, fest.

Die nachfolgenden Freenow sharing service Festpreis AGB finden neben den zwischen den Parteien gesondert vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fahrgäste und den Bedingungen für das bargeldlose Bezahlen per App („Fahrgast-AGB“) sowie etwaigen weiteren vereinbarten Haupt- und Rahmenverträgen Anwendung und gehen diesen im Zweifel vor. Alle in den Fahrgast-AGB verwendeten Definitionen gelten auch für diese Freenow sharing service Festpreis AGB.

 

1. Gegenstand und Umfang

1.1 Im Rahmen des sharing service Festpreis, der nur in Städten/Regionen angeboten wird, in denen jeweils eine Genehmigung der zuständigen Behörde zum Abschluss einer für die jeweilige Stadt/Region geltenden Sondervereinbarung (nachfolgend „Sondervereinbarung“ genannt) vorliegt, werden dem Fahrgast Taxifahrten vermittelt, für die aufgrund der jeweils zwischen dem entsprechenden Fahrgast und dem Taxiunternehmer abzuschließenden Sondervereinbarung besondere Beförderungsbedingungen sowie Beförderungsentgelte gelten. Die entsprechenden Städte/Regionen sowie die dazugehörigen Sondervereinbarungen sind in Anlage 1 (nachfolgend abgedruckt) wiedergegeben.

 

1.2  Über den sharing service Festpreis wird dem Fahrgast die Möglichkeit verschafft, Taxifahrten zu den besonderen Bedingungen einer von der jeweils zuständigen Behörde vorab genehmigten und mit dem jeweiligen, die entsprechende Fahrt durchführenden Taxifahrer/-unternehmer abzuschließenden Sondervereinbarung anzufragen. Mit der Inanspruchnahme des sharing service Festpreis erklärt sich der Fahrgast bereit, die von ihm angefragte Taxifahrt – oder zumindest Teile hiervon – nicht nur mit den Personen, für die er das Taxi anfragt, sondern gegebenenfalls auch mit weiteren von Freenow vermittelten Fahrgästen zu teilen.

1.3  Sämtliche über den sharing service Festpreis vermittelte Taxifahrten bzw. diesbezüglich zwischen den Fahrgästen und den befördernden Taxifahrern/-unternehmern geschlossene Beförderungsverträge unterliegen den besonderen Bestimmungen der für die jeweilige Stadt/Region geltenden Sondervereinbarung (Anlage 1). Mit der Buchung einer über den sharing service Festpreis vermittelten Taxifahrt erklärt sich der Fahrgast daher automatisch damit einverstanden, dass für die über den sharing service Festpreis vermittelte Beförderungsleistung im Verhältnis zwischen ihm und dem Taxifahrer/- unternehmer die Sondervereinbarung gilt und diese Bestandteil des Beförderungvertrages zwischen dem Fahrgast und dem befördernden Taxifahrer/- unternehmer wird.

 

1.4  Eine über die reine Vermittlungstätigkeit hinausgehende Leistung von Freenow gegenüber dem Fahrgast erfolgt im Rahmen der Nutzung des sharing service Festpreis nicht. Insbesondere kommt zwischen Freenow und dem Fahrgast durch die Inanspruchnahme des sharing service Festpreis über die Freenow-App kein Vertrag zur Personenbeförderung zustande. Etwaige Ansprüche aus der von Freenow vermittelten Taxifahrt betreffen ausschließlich das Verhältnis zwischen dem Taxifahrer/- unternehmer und dem Fahrgast selbst. Eine Haftung für Dritte und/oder für die Taxifahrer/-unternehmer übernimmt Freenow ausdrücklich nicht.

 

1.5 Eine über den sharing service Festpreis vermittelte Fahrt weist folgende Besonderheiten auf:

 

(a) Taxifahrer/-unternehmer, welche einen sharing service Festpreis Beförderungsauftrag annehmen, sind berechtigt, während der Ausführung dieses nach den Bestimmungen der für die jeweilige Stadt/Region geltenden Sondervereinbarung durchgeführten Beförderungsauftrags zusätzlich zu dem bereits abgeschlossenen Beförderungsvertrag gegebenenfalls weitere Beförderungsaufträge abzuschließen und auszuführen.

Der Fahrgast muss daher eine sharing service Festpreis Fahrt gegebenenfalls mit anderen Fahrgästen, die dem Taxifahrer/-unternehmer einen zusätzlichen, separaten Beförderungsauftrag erteilt haben, teilen.

 

(b) Damit sichergestellt ist, dass die vom Fahrgast gebuchte Fahrt ganz oder teilweise zeitgleich auch von anderen Fahrgästen mit einem separaten Beförderungsauftrag gebucht werden kann, kann der Fahrgast eine solche Fahrt nur für sich selbst und für maximal so viele weitere Personen buchen, dass im Taxi stets noch ausreichend Platz ist, damit ein weiterer Fahrgast mit separatem Beförderungsauftrag aufgenommen werden kann.

 

(c) Fahrgäste, welche eine Freenow sharing service Festpreis Fahrt teilen, werden mitunter an unterschiedlichen Startadressen abgeholt und mitunter an unterschiedliche Zieladressen gebracht. Dies hat zur Folge, dass die Fahrtzeit von der herkömmlichen abweichen kann.

 

(d) Eine über den sharing service Festpreis gebuchte Fahrt kann ausschließlich über die Freenow-App bezahlt werden. Daher muss der Fahrgast vor der Buchung einer solchen Fahrt eine gültige In-App-Zahlungsmethode hinterlegt haben.

 

(e) Eine über sharing service Festpreis vermittelte Fahrt wird entsprechend der für die jeweilige Stadt/Region geltenden Sondervereinbarung (Anlage 1) zu einem (vom grundsätzlich geltenden Taxitarif abweichenden) Festpreis ausgeführt. Diesen hat der Fahrgast auch dann an den Taxifahrer/-unternehmer zu entrichten, wenn der Fahrgast die Fahrt vorzeitig abbricht.

 

2. Ablauf der sharing service Festpreis Vermittlung

2.1  Der Fahrgast gibt in die allgemeine Suchmaske der Freenow-App die gewünschte Start- und Zieladresse ein. Anschließend wählt er als Service die sharing service Festpreis Option aus und wählt die Anzahl der zu befördernden Personen aus.

 

2.2  Aufgrund dieser Angaben wird dem Fahrgast in der Freenow-App der für die angefragte Fahrt gültige sondertarifliche Fahrpreis, der wie unter Ziff. 3 beschrieben berechnet wird, angezeigt.

 

2.3  Der Fahrgast hat nun die Möglichkeit, die ihm angebotene Fahrt zu dem in der Freenow-App sondertariflichen Fahrpreis verbindlich zu buchen.

 

2.4 Nach Abschluss des Buchungsvorgangs ist eine kostenlose Änderung der Fahrt nicht mehr möglich. Sollte der Fahrgast die Fahrt vor Erreichen der eingegebenen Zieladresse abbrechen, muss er den vollen sondertariflichen Fahrpreis für die angefragte Strecke bezahlen.

 

3. Fahrpreis

3.1  Der Fahrpreis für die Freenow sharing service Festpreis Fahrt berechnet sich nach den entsprechenden Bestimmungen der zwischen dem Taxifahrer/-unternehmer und dem Nutzer/Fahrgast geschlossenen, für die jeweilge Stadt/Region geltenden Sondervereinbarung (Anlage 1).

 

3.2  Zunächst wird auf Basis der von Google Maps Platform-Routes Services bereitgestellten Strecken- und Verkehrsinformationen die voraussichtliche Länge der Fahrstrecke und die voraussichtliche Dauer der Fahrt bestimmt. Aus diesen Determinanten sowie aus den in der für die jeweilige Stadt/Region geltenden Sondervereinbarung (Anlage 1) festgelegten Preisen berechnet sich dann der vom Fahrgast zu zahlende fixe Gesamtfahrpreis.

 

3.3  Sofern der Fahrgast eine sharing service Festpreis Fahrt nicht nur für sich, sondern zusätzlich für weitere Fahrgäste bucht, wird für jeden weiteren Fahrgast entsprechend der Bestimmungen der Sondervereinbarung (Anlage 1) zudem ein Zuschlag erhoben. 

 

3.4  Der so berechneten Fahrpreis wird für jeden Beförderungsauftrag, den ein Fahrgast erteilt, gesondert erhoben, auch wenn der Taxifahrer/-unternehmer ganz oder teilweise gleichzeitig mit dessen Beförderung separate Beförderungsaufträge von weiteren Fahrgästen ausführt.

 

4. Gebühren für den sharing service Festpreis

4.1 Freenow erhebt für die erfolgreiche Vermittlung von Taxifahrten im Rahmen des sharing service Festpreis grundsätzlich eine Gebühr. Die für eine erfolgreich vermittelte sharing service Festpreis Fahrt anfallende Gebühr wird dem Fahrgast zusammen mit dem Fahrpreis gem. Ziff. 3 mitgeteilt, wenn er die Option sharing service Festpreis über die Freenow-App auswählt.

4.2 Die an Freenow im Falle der Buchung einer sharing service Festpreis Fahrt zu zahlende Gebühr wird dem Fahrgast nach Beendigung der sharing service Festpreis Fahrt zusammen mit dem dem Taxifahrer/-unternehmer geschuldeten sondertariflichen Fahrpreis in Rechnung gestellt.

 

4.3 Freenow behält sich vor, die Gebühr für die Vermittlung einer sharing service Festpreis Fahrt während eines Werbezeitraums nicht zu erheben.

 

5. Sharing-Informationen und Datenschutz

Um den sharing service Festpreis von Freenow nutzen zu können, übermittelt der Fahrgast an Freenow seine für die sharing service Festpreis Fahrt benötigten persönlichen Daten (u.a. den Namen, die Telefonnummer, die Startadresse und die Zieladresse). Das Erheben und die Verarbeitung der Daten werden in der Datenschutzerklärung zur Fahrtvermittlung für Fahrgäste beschrieben, die über die Homepage von www.mytaxi.com und die Freenow-App abzurufen ist.

 

6. Modifizierungen und Aussetzung des Services; Verfügbarkeit

6.1  Freenow ist berechtigt, den sharing service Festpreis (außer für eine bereits beauftragte sharing service Festpreis Fahrt), vorübergehend oder dauerhaft einzustellen, ohne den Fahrgast individuell darüber zu informieren. Eine diesbezügliche Information erfolgt rechtszeitig über die Freenow-App bzw. die Homepage http://www.mytaxi.com.

 

6.2  Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des sharing service Festpreis. Freenow ist jedoch bemüht, eine höchstmögliche Verfügbarkeit zu erreichen und Störungen schnellstmöglich zu beheben. 

 

7. Haftung

7.1  Freenow ist für die von dem Taxifahrer/-unternehmer erbrachten Beförderungsleistungen und sämtliche sich daraus ergebene Schäden nicht verantwortlich, da Freenow die Beförderungsleistungen lediglich vermittelt und nicht selbst erbringt.

 

7.2  Für sonstige Schäden, die dem Fahrgast durch die Inanspruchnahme des sharing service Festpreis entstehen, haftet Freenow nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Freenow nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer/Fahrgast regelmäßig vertrauen darf. Unberührt hiervon bleibt eine Haftung wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

 

 

8. Allgemeine Pflichten des Fahrgastes

8.1  Der Fahrgast hat die Inanspruchnahme des sharing service Festpreis in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen und Regelungen so zu nutzen, dass keine Beeinträchtigungen, Überlastungen oder Schäden auftreten und der mit dem sharing service Festpreis verfolgte Zweck weder gefährdet noch umgangen wird. Der Fahrgast wird weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen von Freenow umgehen oder verändern.

 

8.2  Der Fahrgast ist verpflichtet, jede unbefugte Nutzung des Freenow sharing service Festpreis bzw. einen Verstoß gegen diese Freenow sharing service Festpreis AGB durch den Taxifahrer/-unternehmer unverzüglich Freenow gegenüber anzuzeigen.

 

 

9. Schlussbestimmungen

9.1 Sollte eine Bestimmung dieser Freenow sharing service Festpreis AGB von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Institution als unwirksam, anfechtbar, ungültig oder nicht durchsetzbar betrachtet werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen, nichtigen, anfechtbaren, ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen soll eine Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Freenow sharing service Festpreis AGB am nächsten kommt.

 

9.2 Erfüllungsort ist Hamburg. Sofern der Fahrgast Unternehmer ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder aufgrund des Vermittlungsverhältnisses zwischen Freenow und dem Fahrgast der Geschäftssitz von Freenow . Für die Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht.

 

9.3 Freenow behält sich das Recht vor, diese Freenow sharing service Festpreis AGB zu ändern, soweit dies für den Fahrgast zumutbar ist. Der Fahrgast wird entsprechend der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen informiert. Eine Änderung gilt nicht für eine bereits gebuchte Freenow sharing service Festpreis Fahrt. Die geänderten Freenow sharing service Festpreis AGB müssen zur weiteren Nutzung der Freenow Services über die Freenow-App akzeptiert werden.

 

10. Kontakt

Intelligent Apps GmbH Große Elbstraße 273 22767 Hamburg

E-Mail: info@mytaxi.com Tel: +49-40-30606890 Fax: +49-40-306068966

Handelsregistereintrag: Amtsgericht Hamburg HRB 110377

 

Anlage 1

Sondervereinbarungen

1. Sondervereinbarung für die Freie und Hansestadt Hamburg in der mit Bescheid der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation vom 28. März 2019 genehmigten Fassung

 

§ 1 Auftrag zum Abschluss einer Sondervereinbarung

Die in der Anlage aufgeführten Taxiunternehmer und Taxiunternehmerinnen haben durch eigene Unterschrift Freenow (Intelligent Apps GmbH (Vermittler)) beauftragt, folgende Sondervereinbarung gemäß § 51 Absatz 2 PBefG in Verbindung mit § 2 Absatz 10 der Taxenordnung Hamburg in ihrem Namen mit Fahrgästen abzuschließen. Freenow beantragt im Auftrag dieser Unternehmen die Genehmigung dieser Sondervereinbarung. Nach Genehmigung dieser Sondervereinbarung können sich weitere Taxenunternehmen und Fahrgäste dieser Sondervereinbarung anschließen.

 

§ 2 Bedingungen für die Anwendbarkeit dieser Vereinbarung

Die von den Festsetzungen der Taxenordnung abweichende Berechnung der Preise nach dieser Vereinbarung gilt nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Die Erteilung eines Beförderungsauftrags durch die Fahrgäste erfolgt ausschließlich mit Hilfe der hierfür entwickelten App des Vermittlers. Für die Nutzung der App und die hierüber vermittelten Beförderungsaufträge an die Taxiunternehmen, einschließlich der auf Basis dieser Sondervereinbarung von Fahrgästen an die Taxiunternehmen erteilten Beförderungsaufträgen, gelten ergänzend die zwischen dem Vermittler und den Fahrgästen sowie zwischen dem Vermittler und den Taxiunternehmern/Taxifahrern vereinbarten oder im Zusammenhang mit dieser Sondervereinbarung noch zu vereinbarenden Nutzungs- und Geschäftsbedingungen.

Bei der Erteilung des Beförderungsauftrag sind der Ort, an dem die Fahrt beginnt und das Fahrtziel vom Fahrgast in der App einzugeben. Der Fahrgast muss hierbei den in der App besonders und unmissverständlich gekennzeichneten Service, auf den diese Sondervereinbarung Anwendung findet, ausgewählt haben, eine In-App- Zahlmethode hinterlegt haben, sich mit der ausschließlich unbaren Bezahlung des Fahrpreises und damit einverstanden erklärt haben, dass die Fahrt gegebenenfalls mit anderen Fahrgästen geteilt wird, die einen eigenen Beförderungsauftrag erteilen.

Ein Beförderungsauftrag nach dieser Sondervereinbarung ist im Regelfall nur für die Person, die ihn selbst erteilt hat und eine weitere Person oder maximal so viele weitere Personen gültig, dass mindestens noch 1 weitere Buchung über das angefragte Taxi möglich ist, wobei für die weiteren Personen ein Zuschlag gemäß § 3 erhoben wird. Beabsichtigen so viele Personen auf Grund eines Beförderungsauftrags die Benutzung eines Taxis, dass dessen Kapazität erschöpft ist, sind sie darauf hinzuweisen, dass der Beförderungsauftrag nur nach den in § 2 Abs. 1 - 6 der Taxenordnung festgelegten Bedingungen ausgeführt werden kann.

Die Fahrerin bzw. der Fahrer des Taxis erhält die Anfrage zu einem Beförderungsauftrag, der dieser Sondervereinbarung unterliegt, in deutlich gekennzeichneter Form (Angabe des zuzüglich zum Grundpreis für den konkreten Beförderungsauftrag geltenden Kilometer- und Minutenpreises) und bestätigt sie ausdrücklich mit Hilfe der App vor Antritt der Fahrt. Auf diese Weise herrscht vor Annahme des Beförderungsauftrags Klarheit auf Seiten des Fahrers, auf welcher Basis des Sondertarifs der Preis für den jeweiligen Kunden berechnet wurde. Das Wahlrecht der Fahrerin bzw. des Fahrers, einen Beförderungsauftrag anzunehmen, der dieser Sondervereinbarung unterliegt, darf nicht durch technische Vorkehrungen oder auf andere Weise beeinträchtigt werden. Das Direktionsrecht des jeweiligen Arbeitgebers bleibt hiervon unberührt.

 

Auf Grund der Angaben des Fahrgastes zum Start und Ziel der Fahrt berechnet der Vermittler auf Basis der von Google Maps Platform – Routes Services bereitgestellten Strecken-und Verkehrsinformationen die voraussichtliche Länge der Fahrstrecke und die voraussichtliche Dauer der Fahrt und bildet auf Grund der Preise gemäß § 3 den für die Fahrt zu zahlenden Gesamtpreis. Dieser Gesamtpreis wird in der App angezeigt und ist vom Fahrgast vor Antritt der Fahrt zu bestätigen. Der Gesamtpreis für die gebuchte Fahrstrecke ist endgültig und unterliegt keinen nachträglichen Korrekturen. Die unbare Zahlung des Preises wird fällig, sobald die Fahrerin oder der Fahrer die Beendigung der Fahrt mit Hilfe der App bestätigt.

 

§ 3 Von der Taxenordnung abweichende Preise

(1) Anstelle der in § 2 Absätze 1 bis 6 der Taxenordnung geregelten Fahrpreise setzt sich der Fahrpreis für jede Person, die einen Beförderungsauftrag nach dieser Sondervereinbarung erteilt, aus dem Grundpreis, dem Kilometerpreis, dem Zeitpreis und gegebenenfalls dem Zuschlag für die Beförderung weiterer Personen Person auf Grund eines Beförderungsauftrags zusammen. Der so berechnete Fahrpreis wird für jeden Beförderungsauftrag gesondert erhoben, auch wenn er ganz oder teilweise gleichzeitig mit anderen Beförderungsaufträgen durchgeführt wird.

(2)  Der Grundpreis beträgt 2,- Euro.

(3)  Der Kilometerpreis für jede durchfahrene Wegstrecke von 100 m beträgt mindestens 0,08 und höchstens 0,18 Euro.

(4)  Der Zeitpreis beträgt mindestens 0,10 Euro und höchstens 0,30 Euro pro Minute.

(5)  Werden auf Grund eines Beförderungsauftrags weitere Personen befördert, wird für jede Person ein Zuschlag von 1,- Euro erhoben.

(6)  Die Höhe des Kilometerpreises nach Absatz 3 und des Zeitpreises nach Absatz 4

wird vom Vermittler in dem dort jeweils festgelegten Rahmen nach folgenden Kriterien bestimmt: 

Determinanten der Kilometer- und Zeitpreisbestimmung:

Nachfrage- und Angebotssituation (je geringer die Nachfrage in Relation zum Angebot, desto höher der Preis. Je geringer das Angebot in Relation zur Nachfrage, desto höher der Preis. Dies wird zu unterschiedlichen Preisen je Wochentag und je Uhrzeit führen.)

Matchwahrscheinlichkeit (je höher die Matchwahrscheinlichkeit ist, desto günstiger ist der Preis)

Zeitliche Flexibilität des Fahrgastes (je flexibler der Fahrgast bezüglich der Abholung ist, desto günstiger ist der Preis)

 

§ 4 Ausnahme von der Verwendung von Fahrpreisanzeigern

Die Preisermittlung gemäß § 2 erfolgt ohne Fahrpreisanzeiger.

 

§ 5 Abschluss der Vereinbarung mit den Fahrgästen

Der Vermittler schließt diese Vereinbarung mit den Fahrgästen im Auftrag der gemäß § 1 angeschlossenen Unternehmen wie folgt ab:

 

Die Hamburger Kunden von Freenow werden in der von Freenow bereitgestellten App darauf hingewiesen, dass für Freenow match aufgrund der genehmigten Sondervereinbarung mit der Stadt Hamburg ein von der Taxenordnung abweichender Tarif gilt. Der Kunde muss die Bedingungen dieser Sondervereinbarung sowie ergänzende AGB für Freenow match des Vermittlers akzeptieren, bevor er Buchungen unter Geltung der Sondervereinbarung tätigen kann.

 

§ 6 Laufzeit

Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit von 2 Jahren beginnend mit dem Ersten des Monats der auf den Zeitpunkt der Genehmigung gemäß § 2 Absatz 10 Taxenordnung folgt. Die Laufzeit kann mit Genehmigung der zuständigen Behörde verlängert werden, wenn hierfür entsprechende Aufträge gemäß § 1 vorliegen und die Verlängerung mit den Fahrgästen gemäß § 6 vereinbart wurde.