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Allgemeine Geschäftsbedingungen

FREENOW Vermittlungsrahmenvertrag - Mietwagenunternehmen (im Folgenden „Rahmenvertrag“)

Mietwagenunternehmer

Stand: 12.2023

HINWEIS: Das Mietwagenunternehmen bzw. die von ihm eingesetzten Mietwagenfahrer sind auch im

Rahmen der Nutzung der Leistungen von FREENOW an die für sie geltenden Vorschriften gebunden,

insbesondere an die Bestimmungen des § 49 PBefG. Sie dürfen Beförderungsaufträge nur annehmen und

ausführen, soweit sie sich in dem für den Mietwagenverkehr geltenden rechtlichen Rahmen bewegen und

nicht Privilegien verletzen, die gesetzlich den Taxiunternehmern vorbehalten sind.

1. Definitionen

Allgemeine Nutzungsbedingungen FREENOW PHV Fahrer-App sind die unter

free-now.com/de/driver-phv-gtc/ abrufbarbaren Bedingungen.

Betriebssitz ist der Standort gemäß § 49 Abs. 4 PBefG, an dem das Mietwagenunternehmen bzw. der

Einzelunternehmer, seine Mietwagenunternehmung betreibt oder, sofern eine Einzelunternehmer keinen

eigenen Standort hat, der Wohnsitz des Einzelunternehmers.

Endgeräte sind internetfähige Computer oder mobile Telekommunikationsgeräte wie z.B. Smartphones,

Tablets etc.)

Fleet Partner Dashboard ist eine FREENOW Software zur Koordinierung von Beförderungsaufträgen,

welche FREENOW dem Mietwagenunternehmen nach Maßgabe dieses Rahmenvertrages zur online

Nutzung bereitstellt.

FREENOW ist die Intelligent Apps GmbH.

FREENOW Fahrer App ist eine App von FREENOW zur Vermittlung von Taxi- und Mietwagenfahrten.

FREENOW PHV Fahrer-App ist der Teil der FREENOW Fahrer App ausschließlich zur Vermittlung von

Mietwagenfahrten.

Mietwagenunternehmen ist ein Unternehmen oder Einzelunternehmer(in), welches/welche(r) mit

FREENOW diese Rahmenvertrag abschließt.

Mietwagenfahrer ist ein(e) für ein Mietwagenunternehmen tätige(r) und unter dessen Namen registrierte(r)

Mietwagenfahrer(in).

Zahlbetrag ist die Summe aus dem Brutto-Beförderungsentgelt und einem etwaigen Trinkgeld.

2. Leistungen von FREENOW

2.1 FREENOW vermittelt Mietwagenunternehmen potenzielle Fahrgäste, die über FREENOW einen

Mietwagen suchen, und/oder Kurierfahrten. Die Vermittlung erfolgt über das Fleet Partner Dashboard am

Betriebssitz des Mietwagenunternehmens, welches FREENOW zu diesem Zweck dem

Mietwagenunternehmen nach Maßgabe dieses Rahmenvertrages zugänglich macht. Zur Weiterleitung und

Durchführung der vermittelten Beförderungsaufträge vom Betriebssitz des Mietwagenunternehmens an die

ggf. von ihm eingesetzten Mietwagenfahrer, müssen diese die FREENOW PHV Fahrer-App auf ihren

Endgeräten installieren und sich als Mietwagenfahrer registriert haben. Über die Fahrer-App bringt

FREENOW außerdem Verkehrsunternehmen und Fahrer mit potenziellen Fahrgästen zusammen, die über

Plattformen von Drittanbietern Fahrdienste suchen.

2.2 Die Bereitstellung der FREENOW PHV Fahrer-App ist nicht Gegenstand dieses Rahmenvertrages,

sondern erfolgt nach den Allgemeinen Nutzungsbedingungen FREENOW PHV Fahrer-App, abrufbar unter

https://free-now.com/de/.

3. Allgemeine Vertragspflichten des Mietwagenunternehmers

3.1 Vor der Nutzung der Leistungen von FREENOW muss sich das Mietwagenunternehmen unter

wahrheitsgemäßer Angabe seiner Daten bei FREENOW registrieren. Dabei gibt das Mietwagenunternehmen

u.a. an, ob es die Vermittlungsleistungen als Einzelunternehmer (der Mietwagenunternehmer fährt selbst als

einziger Mietwagenfahrer für das bei FREENOW registrierte Mietwagenunternehmen) oder

Mehrwagenunternehmer (für das bei FREENOW registrierte Mietwagenunternehmen fahren mindestens

zwei bei FREENOW registrierte Mietwagenfahrer oder neben dem Mietwagenunternehmer als

Mietwagenfahrer selbst noch ein weiterer für diesen tätiger Mietwagenfahrer) nutzen möchte. Zudem gibt

das Mietwagenunternehmen die Daten derjenigen Mietwagenfahrer an, welche unter Einsatz der FREENOW

PHV Fahrer-App die ihm durch FREENOW vermittelten Beförderungsaufträge ausführen. Das

Mietwagenunternehmen ist verpflichtet, diese Daten stets aktuell zu halten.

3.2 Das Mietwagenunternehmen garantiert und steht dafür ein, dass nur seine für ihn tätigen

Mietwagenfahrer die von FREENOW vermittelten Beförderungsaufträge durchführen und dass diese

Mietwagenfahrer die in den Allgemeine Nutzungsbedingungen FREENOW PHV Fahrer-App niedergelegten

Bedingungen kennen und einhalten.

3.3 Das Mietwagenunternehmen verpflichtet sich zudem, dafür zu sorgen, dass nur solche

Mietwagenfahrer von FREENOW vermittelte Beförderungsaufträge ausführen, die alle gesetzlich

vorgeschriebenen Anforderungen für die Beförderung von Fahrgästen beachten und erfüllen (insbesondere

müssen alle Mietwagenfahrer Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV

sein). Des Weiteren hat der Mietwagenunternehmer dafür zu sorgen, dass das für die Nutzung der

FREENOW PHV Fahrer-App erforderliche Endgerät im Mietwagen fest installiert ist und bei der Benutzung

die Vorgaben der örtlich geltenden Straßenverkehrsvorschriften und -gesetze eingehalten werden.

3.4 Das Mietwagenunternehmen ist verpflichtet, sich an die gesetzlichen Vorgaben für den Verkehr mit

Mietwagen (insbesondere § 49 PBefG) zu halten und dafür zu sorgen, dass sich auch die von ihm

eingesetzten Mietwagenfahrer an die gesetzlichen Vorgaben halten. Dabei hat das Mietwagenunternehmen

insbesondere sicherzustellen, dass sich auch die von ihm eingesetzten Mietwagenfahrer an die

Rückkehrpflicht nach § 49 Abs. 4 PBefG halten.

3.5 Das Mietwagenunternehmen stellt sicher, dass von FREENOW vermittelte Beförderungsaufträge nicht

direkt an den einzelnen Mietwagenfahrer vermittelt werden, sondern der Beförderungsauftrag stets zunächst

am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens eingeht, dort buchmäßig erfasst wird und von dort an den

jeweiligen Mietwagenfahrer weitergeleitet wird. Hierfür hat das Mietwagenunternehmen das Fleet Partner

Dashboard zu nutzen. Das Mietwagenunternehmen haftet für alle eigenen Verstöße sowie alle Verstöße der

von ihm eingesetzten Mietwagenfahrer gegen § 49 PBefG und sonstige anwendbare Vorschriften. Entsteht

FREENOW durch solche Verstöße ein Schaden, so hat das Mietwagenunternehmen FREENOW diesen

Schaden zu ersetzen. Macht ein Dritter gegen FREENOW Ansprüche wegen eines solchen Verstoßes

geltend, hat das Mietwagenunternehmen FREENOW auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen (sowie

sämtlichen sich hieraus ergebenen Schäden, einschließlich der angemessenen Kosten der

Rechtsverteidigung) vollumfänglich freizustellen.

3.6 Keine der beiden Vertragsparteien wird den Mitarbeitern der jeweils anderen Vertragspartei

verhaltensorientierte oder persönliche Anweisungen geben. Allenfalls sind fachliche Weisungen möglich, die

zur vertragsgemäßen Ausführung der vertragsgegenständlichen Leistungen notwendig sind. Darüber hinaus

ist das Mietwagenunternehmen mit seinen Diensten nicht exklusiv an FREENOW gebunden, sondern wird

seine Dienste auch weiterhin für selbst akquirierte Beförderungsaufträge einsetzen.

3.7 Der Mietwagenunternehmer verpflichtet sich, jederzeit die Betrugsrichtlinie von FREENOW einzuhalten,

die hier verfügbar ist. Im Falle eines Verstoßes des Mietwagenunternehmers gegen die Betrugsrichtlinie ist

FREENOW gemäß den Bestimmungen der Betrugsrichtlinie berechtigt, diesen Vertrag sofort und fristlos

gemäß Ziff. 14 zu kündigen. FREENOW behält sich das Recht vor, in Übereinstimmung mit dem in der

Betrugsrichtlinie festgelegten Verfahren und nach eigenem Ermessen Zahlungen an einen

Mietwagenunternehmer einzubehalten, von denen angenommen wird, dass sie aus oder in Verbindung mit

einer betrügerischen Handlung (wie in der Betrugsrichtlinie definiert) durch einen Mietwagenfahrer oder

Mietwagenunternehmer entstanden sind.

4. Annahme von Beförderungsaufträgen

4.1 Dem Mietwagenunternehmen steht es frei, eine von FREENOW vermittelte Beförderungsanfrage

anzunehmen. Mit der Annahme einer solchen Beförderungsanfrage, kommt ein rechtsverbindlicher

Beförderungsvertrag zwischen dem Mietwagenunternehmen und dem jeweils von FREENOW vermittelten

Fahrgast zustande und das Mietwagenunternehmen ist verpflichtet, diesen auch auszuführen. Das

Stornieren eines angenommenen Beförderungsauftrages durch das Mietwagenunternehmen ist nur

gestattet, wenn die Durchführung für diesen unzumutbar ist. Das Vorliegen für die Unzumutbarkeit ist der

Mietwagenunternehmer beweispflichtig.

4.2 Kann das Mietwagenunternehmen die von ihm angenommene Beförderungsanfrage ohne sein

Verschulden aus nach Annahme der Anfrage eingetretenen Gründen nicht ausführen, ist es verpflichtet, den

Beförderungsaufrag unverzüglich zu stornieren. FREENOW wird diese Beförderungsanfrage dann anderen

Mietwagenunternehmen erneut zur Annahme anbieten.

4.3 Sollten Dritte gegenüber FREENOW Ansprüche dahingehend geltend machen, dass das

Mietwagenunternehmen eine angenommene Beförderungsanfrage storniert oder die bestellte Fahrt nicht

oder nicht rechtzeitig ausgeführt hat, wird das Mietwagenunternehmen FREENOW von diesen Ansprüchen

(sowie sämtlichen sich hieraus ergebenen Schäden, einschließlich der angemessenen Kosten der

Rechtsverteidigung) vollumfänglich freistellen.

5. Fahrgastgebühren

5.1 Stornogebühr

Der Mietwagenunternehmer bevollmächtigt hiermit FREENOW widerruflich in seinem Namen und Auftrag

gegenüber dem Fahrgast eine Stornogebühr zu erheben, sofern der Fahrgast eine Fahrt storniert, obwohl

der Mietwagenfahrer die Abholadresse bereits angefahren oder bereits an der Abholadresse auf den

Fahrgast gewartet hat.

5.1 Wartezeitgebühr

Der Mietwagenunternehmer bevollmächtigt hiermit FREENOW widerruflich in seinem Namen und Auftrag

gegenüber dem Fahrgast eine Wartezeitgebühr zu erheben, sofern ein Mietwagenfahrer länger auf einen

Fahrgast an der Abholadresse wartet. Die Wartezeitgebühr wird erst nach Ablauf einer gebührenfreien Frist

erhoben. Über die maximale Wartezeit hinaus werden keine zusätzlichen Wartezeitgebühren berechnet.

Sollte der Fahrgast auch nach Ablauf der maximalen Wartezeit nicht an der Abholadresse erscheinen, ist

der Mietwagenunternehmer/Mietwagenfahrer zur Stornierung der Fahrt berechtigt. In diesem Fall wird nur

die Stornierungsgebühr erhoben.

Einzelheiten zu den Fahrgastgebühren sind in der FREENOW Gebührenordnung nachzulesen.

6. Besondere Pflichten des Mietwagenunternehmens für die Abwicklung des Bezahlprozesses

6.1 Die Abrechnung des geschuldete Beförderungsentgelt gegenüber von FREENOW vermittelten

Fahrgästen erfolgt entweder direkt an den Fahrer bar oder per Karte (sofern rechtlich und technisch möglich)

oder bargeldlos über die Software FREENOW PHV Fahrer-App im Wege der Kreditkartenbelastung, PayPal

oder anderen dort festgelegten Zahlungsarten. Unabhängig hiervon ist das Mietwagenunternehmen

entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, die auf das Beförderungsentgelt anfallende

Umsatzsteuer abzuführen.

6.2 Weder das Mietwagenunternehmen noch der Mietwagenfahrer stellt für eine von FREENOW

vermittelten Beförderungsauftrag eine Quittung/Rechnung an den Fahrgast aus, sofern die Abrechnung über

die FREENOW PHV Fahrer-App erfolgt. Diese erhält der Fahrgast von FREENOW oder von einem

Kooperationspartner von FREENOW elektronisch oder per Post. Das Mietwagenunternehmen

bevollmächtigt hiermit FREENOW und seine Kooperationspartner, in seinem Namen das angefallene

Beförderungsentgelt in Rechnung zu stellen und die angefallene Umsatzsteuer auszuweisen.

6.3 Das Mietwagenunternehmen tritt hiermit sämtliche seiner aus von FREENOW vermittelten

Beförderungsaufträge entstandenen Forderungen an FREENOW ab. FREENOW erklärt bereits jetzt

gegenüber dem Mietwagenunternehmen die Annahme dieser abgetretenen Forderungen aus Beförderungsund/

oder Kurierleistungen.

6.4 FREENOW übernimmt für die ordnungsgemäß abgetretenen Forderungen das Ausfallrisiko (sog.

Delkrederehaftung).

6.5 Das Mietwagenunternehmen haftet für den Bestand der abgetretenen Forderung.

7. Vergütung und Abrechnung

7.1 Das Mietwagenunternehmen zahlt für jede erfolgreiche Vermittlung eines Fahrgastes durch die

Nutzung der Software „FREENOW“ die vereinbarte Vermittlungsgebühr, deren Höhe sich nach Maßgabe der

jeweils gültigen Preisliste richtet, die im jeweiligen FREENOW Account des Mietwagenunternehmens

abrufbar ist. Fällt eine Fahrgastgebühr an, erstreckt sich die Vermittlungsgebühr auf die jeweilige

Fahrgastgebühr.

7.2 FREENOW behält sich vor, für die Bereitstellung der Leistungen von FREENOW eine monatliche

Bereitstellungsgebühr zu berechnen, deren Höhe sich an der Anzahl der des Mietwagenunternehmes

angemeldeten Fahrzeuge/ Mietwagenfahrer bemisst und der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen und im

jeweiligen FREENOW Account des Mietwagenunternehmens abrufbar ist.

7.3 FREENOW behält sich des Weiteren vor, einen monatliche Mindestumsatz pro Mietwagenunternehmer

zu berechnen, dessen Höhe sich an der Anzahl der vom Mietwagenunternehmer angemeldeten Fahrzeuge/

Mietwagenfahrer bemisst.

7.4 FREENOW verpflichtet sich schließlich, für die vom Mietwagenunternehmen an FREENOW

entsprechend Ziff. 6.3 dieses Rahmenvertrags jeweils abgetretene Forderung einen Kaufpreis in Höhe des

Zahlbetrages zu zahlen.

8. Rechnungsstellung und Zahlung

8.1 Die Abrechnung der Leistungen von FREENOW sowie des Kaufpreises für die gem. Ziff. 6.3

abgetretenen Forderungen erfolgt mit dem Mietwagenunternehmen wöchentlich.

8.2 FREENOW wird mit dem nach Ziff. 3.7, 7. vom Mietwagenunternehmen geschuldeten Gesamtbetrag

die im selben Abrechnungszeitraum angefallene Kaufpreissumme für abgetretene Forderungen und sonstige

Forderungen des Mietwagenunternehmens gegen FREENOW aus während dieses Zeitraums von

FREENOW gewährten Vergütungen (z.B. für Außenwerbung) sowie während dieses Zeitraums fällig

gewordene vermittlungsunabhängige Forderungen von FREENOW gegen das Mietwagenunternehmen

verrechnen.

8.3 Der nach dieser Verrechnung verbleibende Differenzbetrag ist sieben (7) Tage nach Zugang der

Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Die Zahlung erfolgt von Seiten des Mietwagenunternehmens per

SEPA-Basis- Lastschrifteinzug, von Seiten FREENOW per Überweisung auf das vom

Mietwagenunternehmen gegenüber FREENOW vorab hinterlegte Bankkonto.

8.4 Die Rechnung wird per E-Mail an das Mietwagenunternehmen übersandt. Auf Wunsch wird diese

zertifiziert.

8.5 Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abrechnung sind innerhalb von sechs (6) Wochen nach

Zugang der Abrechnung schriftlich zu erheben. Das Unterlassen gilt jeweils als Genehmigung der

Abrechnung. Auf diese Folge wird FREENOW das Mietwagenunternehmen bei der Erteilung der

Abrechnung hinweisen. Das Mietwagenunternehmen kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung der

Abrechnung verlangen, muss dann aber beweisen, dass die Abrechnung falsch war.

8.6 Das Mietwagenunternehmen wird FREENOW mit der Registrierung ermächtigen, die von ihm zu

zahlende Vergütung per SEPA-Basis-Lastschriftmandat von seinem Konto einzuziehen. Der

Mietwagenunternehmer verpflichtet sich, FREENOW ein entsprechendes SEPA-Basis-Lastschriftmandat zu

erteilen. Das ausgefüllte Formular „SEPA- Basis-Lastschriftmandat“ muss von dem Mietwagenunternehmen

als Kontoinhaber unterzeichnet und persönlich, per Post oder Fax an FREENOW übermittelt werden. Für die

Vorankündigungen der SEPA-Basis- Lastschriften gilt eine verkürzte Frist von einem Banktag. Das

SEPA-Basis-Lastschriftmandat kann gegenüber FREENOW jederzeit widerrufen werden.

9. Nutzung des Fleet Partner Dashboard

9.1 FREENOW stellt dem Mietwagenunternehmen das Fleet Partner Dashboard als online Softwarelösung

zur Verfügung, welche über die gängigen Browser in jeweils aktueller Version nutzbar ist.

9.2 Die Nutzung des Fleet Partner Dashboards darf nur mit der jeweils eigenen persönlichen Registrierung

des Mietwagenunternehmens erfolgen. Dem Mietwagenunternehmer wird grundsätzlich eine Registrierung

für sein individuelles Mietwagenunternehmerkonto zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Der

Mietwagenunternehmer kann jedoch weitere Zugänge zu seinem Mietwagenunternehmerkonto für von ihm

eingesetzte Administratoren registrieren. FREENOW behält sich das Recht vor, die Registrierung von

Administratoren nach vorheriger Ankündigung zukünftig von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu

machen.

9.3 Das Mietwagenunternehmen hat selbst und auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass die für die

Nutzung des Fleet Partner Dashboards erforderlichen technischen Voraussetzungen vorhanden sind. Hierzu

gehören insbesondere ein internetfähiges Endgerät, die Konfiguration und Leistungsfähigkeit des

Endgerätes, die Aktualität der erforderlichen Software sowie der Zugang zum Internet.

9.4 Das Mietwagenunternehmen hat das Fleet Partner Dashboard so zu nutzen, dass keine

Beeinträchtigungen, Überlastungen oder Schäden an der Softwarelösung auftreten und der mit derm Fleet

Partner Dashboard verfolgte Zweck weder gefährdet noch umgangen wird. Der Mietwagenunternehmer wird

weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen des Fleet Partner Dashboards umgehen oder

verändern.

9.5 Das Mietwagenunternehmen hat seine Login-Daten sicher zu verwahren und darf diese Dritten nicht

mitteilen oder diesen den Zugang zum Fleet Partner Dashboard ermöglichen. Für die Vertraulichkeit und

Sicherheit seines Mietwagenunternehmenskontos ist es verantwortlich. Über eine unberechtigte Nutzung

durch Dritte hat es FREENOW umgehend in Kenntnis zu setzen. Die Regelungen dieser Ziffer 9.5 gelten

entsprechend auch für die Login-Daten der für den Mietwagenunternehmer registrierten Administratoren.

10. Verfügbarkeit

10.1 Das Mietwagenunternehmen hat keinen Anspruch auf eine ständige und ununterbrochene

Verfügbarkeit des Fleet Partner Dasboards. FREENOW ist jedoch bemüht, eine höchstmögliche

Verfügbarkeit zu erreichen und Störungen schnellstmöglich zu beheben.

10.2 Darüber hinaus hat FREENOW das Recht, seine Leistungen ganz oder teilweise vorübergehend

einzustellen, auch ohne den Mietwagenunternehmer und/oder die Mietwagenfahrer individuell zu

informieren. Über eine derartige Einstellung wird rechtzeitig auf der Website www.mytaxi.com informiert.

11. Nutzungsrechte

11.1 FREENOW räumt dem Mietwagenunternehmen ein einfaches, widerrufliches, nicht übertragbares und

nicht exklusives und auf die Laufzeit des Rahmenvertrages beschränktes Nutzungsrecht für die Nutzung des

Fleet Partner Dashboards im Rahmen des unter Ziffer 9.2 festgelegten Umfangs ein.

11.2 Dem Mietwagenunternehmen ist es untersagt, das Fleet Partner Dashboard ganz oder teilweise zu

vervielfältigen, zu vermieten oder zu verleasen, zu bearbeiten oder anderweitig umzugestalten, oder

unterzulizenzieren. Dem Mietwagenunternehmen ist es des Weiteren untersagt, das Fleet Partner

Dashboard zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln („Reverse Engineering“).

12. Verantwortlichkeit für Inhalte

12.1 Das Mietwagenunternehmen ist allein für die von ihm im Rahmen der Nutzung des Fleet Partner

Dashboards übermittelten Inhalte verantwortlich. Es ist verpflichtet, sich unter Wahrung der guten Sitten und

dem Gebot der Sachdienlichkeit an Recht und Gesetz zu halten. Dem Mietwagenunternehmen werden im

Verhältnis zu FREENOW auch Inhalte zugerechnet, die von Dritten oder einem weiteren Nutzer erstellt oder

zur Verfügung gestellt werden und unter seiner Registrierung übermittelt werden.

12.2 FREENOW behält sich das Recht vor, ohne sich dazu zu verpflichten, übermittelte Inhalte des

Mietwagenunternehmens daraufhin zu prüfen, ob sie im Einklang mit den nach diesem Rahmenvertrag

zulässigen Nutzungen stehen. Im Falle eines Verstoßes oder der Wahrscheinlichkeit eines Verstoßes ist

FREENOW berechtigt, Inhalte des Mietwagenunternehmens zu sperren, zu verändern und auch zu löschen.

Ferner ist FREENOW berechtigt, das Nutzerkonto des jeweiligen Mietwagenunternehmens zu sperren und

den Rahmenvertrag zu kündigen. Davon unberührt bleibt die Geltendmachung sonstiger Ansprüche seitens

FREENOW.

13. Schutzrechte Dritter, Freistellung

13.1 Das Mietwagenunternehmen stellt FREENOW von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich

Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegen FREENOW wegen einer

Verletzung ihrer Rechte durch die vom Mietwagenunternehmen, von ihm eingesetzte Mietwagenfahrer oder

ihm zurechenbaren Dritte auf dem Fleet Partner Dashboard und/oder der FREENOW PHV Fahrer-App

hochgeladenen oder generierten Inhalte oder wegen einer sonstigen Nutzung des Fleet Partner Dashboards

und/oder der FREENOW PHV Fahrer-App durch das Mietwagenunternehmen oder der von ihm eingesetzten

Mietwagenfahrer geltend machen, insbesondere wegen eines Verstoß gegen die Pflichten aus Ziffer 12.1

dieses Rahmenvertrages bzw. Ziffer 8.1 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen FREENOW PHV

Fahrer-App. Das Mietwagenunternehmen übernimmt alle FREENOW aufgrund einer Verletzung von

Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung

entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von

FREENOW bleiben unberührt.

13.2 Werden durch die Nutzung des Fleet Partner Dashboards bzw. der FREENOW PHV Fahrer-App

durch das Mietwagenunternehmen bzw. der von ihm eingesetzten Mietwagenfahrer Rechte Dritter verletzt,

wird das Mietwagenunternehmen die vertragswidrige und/oder gesetzwidrige Nutzung des Fleet Partner

Dashboards bzw. der FREENOW PHV Fahrer App sofort einstellen.

13.3 Das Mietwagenunternehmen ist verpflichtet, sofern Dritte aufgrund seiner Rechtsverletzung

Ansprüche gegenüber FREENOW geltend machen, FREENOW umfassend und umgehend zu informieren,

soweit dies zur Prüfung und Verteidigung erforderlich ist.

14. Ausschluss von der Nutzung

14.1 Aufgrund von gravierenden Verstößen gegen die sich aus Gesetzen und/oder den anwendbaren

vertraglichen Vereinbarungen ergebenden Pflichten können das Mietwagenunternehmen und die für ihn

tätigen Mietwagenfahrer vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung der FREENOW Dienste insgesamt

oder von einzelnen Teilleistungen ausgeschlossen werden.

14.2 Eine Sperrung erfolgt unter anderem auch dann, wenn das Mietwagenunternehmen seiner

Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung nicht rechtzeitig nachkommt, die erteilte Einzugsermächtigung

widerruft oder nach der Annahme einer Fahrt bzw. nach einer Vorbestellung die Beförderung nicht ausführt,

ohne dass hierfür ein vom Mietwagenunternehmen nachgewiesener besonderer Grund vorliegt.

14.3 Storniert das Mietwagenunternehmen oder ein für ihn tätiger Mietwagenfahrer eine angenommene

Vorbestellung, ohne hierzu unverschuldet gezwungen zu sein, so ist FREENOW berechtigt, das

Mietwagenunternehmen für eine unbestimmte Dauer von der Mietwagenfahrtenvermittlung und/oder von der

Vermittlung von Vorbestellungen auszuschließen.

15. Beendigung des Rahmenvertrages

15.1 Dieser Rahmenvertrag ist unbefristet und jederzeit und ohne Angabe von Gründen in Textform

beiderseits mit sofortiger Wirkung im Ganzen kündbar.

15.2 Der Rahmenvertrag endet im Ganzen automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn

weder das Mietwagenunternehmen, noch einer der von ihm eingesetzten Mietwagenfahrer mehr berechtigt

ist, am Verkehr mit Mietwagen teilzunehmen.

15.3 Dieser Rahmenvertrag kann in Bezug auf Teile der FREENOW Leistungen, insbesondere der

Leistungen Bezahlen per App und/oder FREENOW Vorbestellungen von FREENOW jederzeit ohne Angabe

von Gründen in Textform gekündigt werden.

16. Haftung

16.1 FREENOW haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb des

Verantwortungsbereichs von FREENOW liegen.

16.2 FREENOW haftet nicht für Schäden, die auf eine ungeeignete, unsachgemäße oder nicht

bestimmungsgemäße Nutzung des Fleet Partner Dashboards und/oder der FREENOW PHV Fahrer App

zurückzuführen sind.

16.3 Gleich aus welchen Rechtsgründen haftet FREENOW nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob

fahrlässig verursacht wurden oder sofern es sich um schuldhaft durch FREENOW verursachte Schäden aus

der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, oder bei schuldhafter Verletzung einer

wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) oder im Fall der Nichterfüllung einer Garantie oder

falls ein Mangel von FREENOW arglistig verschwiegen wurde. Eine „Kardinalpflicht“ im Sinne dieser

Bestimmung ist eine Pflicht von FREENOW, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der

Vertragsbeziehung zwischen FREENOW und dem Nutzer erst möglich macht, deren Verletzung die

Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Mietwagenunternehmer regelmäßig

vertraut.

16.4 Im Fall der Verletzung einer Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist die

Haftung von FREENOW auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

16.5 Eine weitergehende Haftung von FREENOW ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem deutschen

Produkthaftungsgesetz bleibt von diesem Rahmenvertrag unberührt.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Entgegenstehende oder von den Bedingungen dieses Rahmenvertrages abweichende Bedingungen

werden nicht anerkannt, es sei denn, FREENOW stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Sollte eine

Bestimmung dieses Rahmenvertrages unwirksam, nicht durchsetzbar sein oder sollte dieser eine Lücke

enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen

Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck

dieses Rahmenvertrages am nächsten kommt.

17.2 FREENOW behält sich das jederzeitige Recht vor, seine Leistungen in einer dem

Mietwagenunternehmer zumutbaren Art und Weise zu ändern, um diese weiter zu entwickeln und qualitativ

zu verbessern.

17.3 FREENOW behält sich zudem vor, diesen Rahmenvertrag zu ändern, soweit dies für das

Mietwagenunternehmen zumutbar ist. Macht das Mietwagenunternehmen nach Bekanntgabe einer

Änderung nicht innerhalb von vier Wochen von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so gilt sein

Einverständnis mit den Änderungen als erteilt. Der Rahmenvertrag in der jeweils gültigen Fassung können

stets online unter www.free-now.com eingesehen werden.

17.4 Für die Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Hamburg

17.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus diesem Rahmenvertrag oder im

Zusammenhang damit entstehen, ist für alle Beteiligte der Sitz von FREENOW, sofern dem keine

zwingenden Vorschriften entgegenstehen.

17.6 Sollte FREENOW mit dem Mietwagenunternehmer eine Zusatzvereinbarung getroffen haben, geht

letztere diesem Vermittlungsrahmenvertrag im Falle von Widersprüchen vor.

Intelligent Apps GmbH

Neumühlen 19

22763 Hamburg

Handelsregistereintrag:

Amtsgericht Hamburg

Registernummer HRB 110377