Mietwagenunternehmer
Stand: 12.2023
HINWEIS: Das Mietwagenunternehmen bzw. die von ihm eingesetzten Mietwagenfahrer sind auch im
Rahmen der Nutzung der Leistungen von FREENOW an die für sie geltenden Vorschriften gebunden,
insbesondere an die Bestimmungen des § 49 PBefG. Sie dürfen Beförderungsaufträge nur annehmen und
ausführen, soweit sie sich in dem für den Mietwagenverkehr geltenden rechtlichen Rahmen bewegen und
nicht Privilegien verletzen, die gesetzlich den Taxiunternehmern vorbehalten sind.
1. Definitionen
Allgemeine Nutzungsbedingungen FREENOW PHV Fahrer-App sind die unter
free-now.com/de/driver-phv-gtc/ abrufbarbaren Bedingungen.
Betriebssitz ist der Standort gemäß § 49 Abs. 4 PBefG, an dem das Mietwagenunternehmen bzw. der
Einzelunternehmer, seine Mietwagenunternehmung betreibt oder, sofern eine Einzelunternehmer keinen
eigenen Standort hat, der Wohnsitz des Einzelunternehmers.
Endgeräte sind internetfähige Computer oder mobile Telekommunikationsgeräte wie z.B. Smartphones,
Tablets etc.)
Fleet Partner Dashboard ist eine FREENOW Software zur Koordinierung von Beförderungsaufträgen,
welche FREENOW dem Mietwagenunternehmen nach Maßgabe dieses Rahmenvertrages zur online
Nutzung bereitstellt.
FREENOW ist die Intelligent Apps GmbH.
FREENOW Fahrer App ist eine App von FREENOW zur Vermittlung von Taxi- und Mietwagenfahrten.
FREENOW PHV Fahrer-App ist der Teil der FREENOW Fahrer App ausschließlich zur Vermittlung von
Mietwagenfahrten.
Mietwagenunternehmen ist ein Unternehmen oder Einzelunternehmer(in), welches/welche(r) mit
FREENOW diese Rahmenvertrag abschließt.
Mietwagenfahrer ist ein(e) für ein Mietwagenunternehmen tätige(r) und unter dessen Namen registrierte(r)
Mietwagenfahrer(in).
Zahlbetrag ist die Summe aus dem Brutto-Beförderungsentgelt und einem etwaigen Trinkgeld.
2. Leistungen von FREENOW
2.1 FREENOW vermittelt Mietwagenunternehmen potenzielle Fahrgäste, die über FREENOW einen
Mietwagen suchen, und/oder Kurierfahrten. Die Vermittlung erfolgt über das Fleet Partner Dashboard am
Betriebssitz des Mietwagenunternehmens, welches FREENOW zu diesem Zweck dem
Mietwagenunternehmen nach Maßgabe dieses Rahmenvertrages zugänglich macht. Zur Weiterleitung und
Durchführung der vermittelten Beförderungsaufträge vom Betriebssitz des Mietwagenunternehmens an die
ggf. von ihm eingesetzten Mietwagenfahrer, müssen diese die FREENOW PHV Fahrer-App auf ihren
Endgeräten installieren und sich als Mietwagenfahrer registriert haben. Über die Fahrer-App bringt
FREENOW außerdem Verkehrsunternehmen und Fahrer mit potenziellen Fahrgästen zusammen, die über
Plattformen von Drittanbietern Fahrdienste suchen.
2.2 Die Bereitstellung der FREENOW PHV Fahrer-App ist nicht Gegenstand dieses Rahmenvertrages,
sondern erfolgt nach den Allgemeinen Nutzungsbedingungen FREENOW PHV Fahrer-App, abrufbar unter
https://free-now.com/de/.
3. Allgemeine Vertragspflichten des Mietwagenunternehmers
3.1 Vor der Nutzung der Leistungen von FREENOW muss sich das Mietwagenunternehmen unter
wahrheitsgemäßer Angabe seiner Daten bei FREENOW registrieren. Dabei gibt das Mietwagenunternehmen
u.a. an, ob es die Vermittlungsleistungen als Einzelunternehmer (der Mietwagenunternehmer fährt selbst als
einziger Mietwagenfahrer für das bei FREENOW registrierte Mietwagenunternehmen) oder
Mehrwagenunternehmer (für das bei FREENOW registrierte Mietwagenunternehmen fahren mindestens
zwei bei FREENOW registrierte Mietwagenfahrer oder neben dem Mietwagenunternehmer als
Mietwagenfahrer selbst noch ein weiterer für diesen tätiger Mietwagenfahrer) nutzen möchte. Zudem gibt
das Mietwagenunternehmen die Daten derjenigen Mietwagenfahrer an, welche unter Einsatz der FREENOW
PHV Fahrer-App die ihm durch FREENOW vermittelten Beförderungsaufträge ausführen. Das
Mietwagenunternehmen ist verpflichtet, diese Daten stets aktuell zu halten.
3.2 Das Mietwagenunternehmen garantiert und steht dafür ein, dass nur seine für ihn tätigen
Mietwagenfahrer die von FREENOW vermittelten Beförderungsaufträge durchführen und dass diese
Mietwagenfahrer die in den Allgemeine Nutzungsbedingungen FREENOW PHV Fahrer-App niedergelegten
Bedingungen kennen und einhalten.
3.3 Das Mietwagenunternehmen verpflichtet sich zudem, dafür zu sorgen, dass nur solche
Mietwagenfahrer von FREENOW vermittelte Beförderungsaufträge ausführen, die alle gesetzlich
vorgeschriebenen Anforderungen für die Beförderung von Fahrgästen beachten und erfüllen (insbesondere
müssen alle Mietwagenfahrer Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV
sein). Des Weiteren hat der Mietwagenunternehmer dafür zu sorgen, dass das für die Nutzung der
FREENOW PHV Fahrer-App erforderliche Endgerät im Mietwagen fest installiert ist und bei der Benutzung
die Vorgaben der örtlich geltenden Straßenverkehrsvorschriften und -gesetze eingehalten werden.
3.4 Das Mietwagenunternehmen ist verpflichtet, sich an die gesetzlichen Vorgaben für den Verkehr mit
Mietwagen (insbesondere § 49 PBefG) zu halten und dafür zu sorgen, dass sich auch die von ihm
eingesetzten Mietwagenfahrer an die gesetzlichen Vorgaben halten. Dabei hat das Mietwagenunternehmen
insbesondere sicherzustellen, dass sich auch die von ihm eingesetzten Mietwagenfahrer an die
Rückkehrpflicht nach § 49 Abs. 4 PBefG halten.
3.5 Das Mietwagenunternehmen stellt sicher, dass von FREENOW vermittelte Beförderungsaufträge nicht
direkt an den einzelnen Mietwagenfahrer vermittelt werden, sondern der Beförderungsauftrag stets zunächst
am Betriebssitz des Mietwagenunternehmens eingeht, dort buchmäßig erfasst wird und von dort an den
jeweiligen Mietwagenfahrer weitergeleitet wird. Hierfür hat das Mietwagenunternehmen das Fleet Partner
Dashboard zu nutzen. Das Mietwagenunternehmen haftet für alle eigenen Verstöße sowie alle Verstöße der
von ihm eingesetzten Mietwagenfahrer gegen § 49 PBefG und sonstige anwendbare Vorschriften. Entsteht
FREENOW durch solche Verstöße ein Schaden, so hat das Mietwagenunternehmen FREENOW diesen
Schaden zu ersetzen. Macht ein Dritter gegen FREENOW Ansprüche wegen eines solchen Verstoßes
geltend, hat das Mietwagenunternehmen FREENOW auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen (sowie
sämtlichen sich hieraus ergebenen Schäden, einschließlich der angemessenen Kosten der
Rechtsverteidigung) vollumfänglich freizustellen.
3.6 Keine der beiden Vertragsparteien wird den Mitarbeitern der jeweils anderen Vertragspartei
verhaltensorientierte oder persönliche Anweisungen geben. Allenfalls sind fachliche Weisungen möglich, die
zur vertragsgemäßen Ausführung der vertragsgegenständlichen Leistungen notwendig sind. Darüber hinaus
ist das Mietwagenunternehmen mit seinen Diensten nicht exklusiv an FREENOW gebunden, sondern wird
seine Dienste auch weiterhin für selbst akquirierte Beförderungsaufträge einsetzen.
3.7 Der Mietwagenunternehmer verpflichtet sich, jederzeit die Betrugsrichtlinie von FREENOW einzuhalten,
die hier verfügbar ist. Im Falle eines Verstoßes des Mietwagenunternehmers gegen die Betrugsrichtlinie ist
FREENOW gemäß den Bestimmungen der Betrugsrichtlinie berechtigt, diesen Vertrag sofort und fristlos
gemäß Ziff. 14 zu kündigen. FREENOW behält sich das Recht vor, in Übereinstimmung mit dem in der
Betrugsrichtlinie festgelegten Verfahren und nach eigenem Ermessen Zahlungen an einen
Mietwagenunternehmer einzubehalten, von denen angenommen wird, dass sie aus oder in Verbindung mit
einer betrügerischen Handlung (wie in der Betrugsrichtlinie definiert) durch einen Mietwagenfahrer oder
Mietwagenunternehmer entstanden sind.
4. Annahme von Beförderungsaufträgen
4.1 Dem Mietwagenunternehmen steht es frei, eine von FREENOW vermittelte Beförderungsanfrage
anzunehmen. Mit der Annahme einer solchen Beförderungsanfrage, kommt ein rechtsverbindlicher
Beförderungsvertrag zwischen dem Mietwagenunternehmen und dem jeweils von FREENOW vermittelten
Fahrgast zustande und das Mietwagenunternehmen ist verpflichtet, diesen auch auszuführen. Das
Stornieren eines angenommenen Beförderungsauftrages durch das Mietwagenunternehmen ist nur
gestattet, wenn die Durchführung für diesen unzumutbar ist. Das Vorliegen für die Unzumutbarkeit ist der
Mietwagenunternehmer beweispflichtig.
4.2 Kann das Mietwagenunternehmen die von ihm angenommene Beförderungsanfrage ohne sein
Verschulden aus nach Annahme der Anfrage eingetretenen Gründen nicht ausführen, ist es verpflichtet, den
Beförderungsaufrag unverzüglich zu stornieren. FREENOW wird diese Beförderungsanfrage dann anderen
Mietwagenunternehmen erneut zur Annahme anbieten.
4.3 Sollten Dritte gegenüber FREENOW Ansprüche dahingehend geltend machen, dass das
Mietwagenunternehmen eine angenommene Beförderungsanfrage storniert oder die bestellte Fahrt nicht
oder nicht rechtzeitig ausgeführt hat, wird das Mietwagenunternehmen FREENOW von diesen Ansprüchen
(sowie sämtlichen sich hieraus ergebenen Schäden, einschließlich der angemessenen Kosten der
Rechtsverteidigung) vollumfänglich freistellen.
5. Fahrgastgebühren
5.1 Stornogebühr
Der Mietwagenunternehmer bevollmächtigt hiermit FREENOW widerruflich in seinem Namen und Auftrag
gegenüber dem Fahrgast eine Stornogebühr zu erheben, sofern der Fahrgast eine Fahrt storniert, obwohl
der Mietwagenfahrer die Abholadresse bereits angefahren oder bereits an der Abholadresse auf den
Fahrgast gewartet hat.
5.1 Wartezeitgebühr
Der Mietwagenunternehmer bevollmächtigt hiermit FREENOW widerruflich in seinem Namen und Auftrag
gegenüber dem Fahrgast eine Wartezeitgebühr zu erheben, sofern ein Mietwagenfahrer länger auf einen
Fahrgast an der Abholadresse wartet. Die Wartezeitgebühr wird erst nach Ablauf einer gebührenfreien Frist
erhoben. Über die maximale Wartezeit hinaus werden keine zusätzlichen Wartezeitgebühren berechnet.
Sollte der Fahrgast auch nach Ablauf der maximalen Wartezeit nicht an der Abholadresse erscheinen, ist
der Mietwagenunternehmer/Mietwagenfahrer zur Stornierung der Fahrt berechtigt. In diesem Fall wird nur
die Stornierungsgebühr erhoben.
Einzelheiten zu den Fahrgastgebühren sind in der FREENOW Gebührenordnung nachzulesen.
6. Besondere Pflichten des Mietwagenunternehmens für die Abwicklung des Bezahlprozesses
6.1 Die Abrechnung des geschuldete Beförderungsentgelt gegenüber von FREENOW vermittelten
Fahrgästen erfolgt entweder direkt an den Fahrer bar oder per Karte (sofern rechtlich und technisch möglich)
oder bargeldlos über die Software FREENOW PHV Fahrer-App im Wege der Kreditkartenbelastung, PayPal
oder anderen dort festgelegten Zahlungsarten. Unabhängig hiervon ist das Mietwagenunternehmen
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, die auf das Beförderungsentgelt anfallende
Umsatzsteuer abzuführen.
6.2 Weder das Mietwagenunternehmen noch der Mietwagenfahrer stellt für eine von FREENOW
vermittelten Beförderungsauftrag eine Quittung/Rechnung an den Fahrgast aus, sofern die Abrechnung über
die FREENOW PHV Fahrer-App erfolgt. Diese erhält der Fahrgast von FREENOW oder von einem
Kooperationspartner von FREENOW elektronisch oder per Post. Das Mietwagenunternehmen
bevollmächtigt hiermit FREENOW und seine Kooperationspartner, in seinem Namen das angefallene
Beförderungsentgelt in Rechnung zu stellen und die angefallene Umsatzsteuer auszuweisen.
6.3 Das Mietwagenunternehmen tritt hiermit sämtliche seiner aus von FREENOW vermittelten
Beförderungsaufträge entstandenen Forderungen an FREENOW ab. FREENOW erklärt bereits jetzt
gegenüber dem Mietwagenunternehmen die Annahme dieser abgetretenen Forderungen aus Beförderungsund/
oder Kurierleistungen.
6.4 FREENOW übernimmt für die ordnungsgemäß abgetretenen Forderungen das Ausfallrisiko (sog.
Delkrederehaftung).
6.5 Das Mietwagenunternehmen haftet für den Bestand der abgetretenen Forderung.
7. Vergütung und Abrechnung
7.1 Das Mietwagenunternehmen zahlt für jede erfolgreiche Vermittlung eines Fahrgastes durch die
Nutzung der Software „FREENOW“ die vereinbarte Vermittlungsgebühr, deren Höhe sich nach Maßgabe der
jeweils gültigen Preisliste richtet, die im jeweiligen FREENOW Account des Mietwagenunternehmens
abrufbar ist. Fällt eine Fahrgastgebühr an, erstreckt sich die Vermittlungsgebühr auf die jeweilige
Fahrgastgebühr.
7.2 FREENOW behält sich vor, für die Bereitstellung der Leistungen von FREENOW eine monatliche
Bereitstellungsgebühr zu berechnen, deren Höhe sich an der Anzahl der des Mietwagenunternehmes
angemeldeten Fahrzeuge/ Mietwagenfahrer bemisst und der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen und im
jeweiligen FREENOW Account des Mietwagenunternehmens abrufbar ist.
7.3 FREENOW behält sich des Weiteren vor, einen monatliche Mindestumsatz pro Mietwagenunternehmer
zu berechnen, dessen Höhe sich an der Anzahl der vom Mietwagenunternehmer angemeldeten Fahrzeuge/
Mietwagenfahrer bemisst.
7.4 FREENOW verpflichtet sich schließlich, für die vom Mietwagenunternehmen an FREENOW
entsprechend Ziff. 6.3 dieses Rahmenvertrags jeweils abgetretene Forderung einen Kaufpreis in Höhe des
Zahlbetrages zu zahlen.
8. Rechnungsstellung und Zahlung
8.1 Die Abrechnung der Leistungen von FREENOW sowie des Kaufpreises für die gem. Ziff. 6.3
abgetretenen Forderungen erfolgt mit dem Mietwagenunternehmen wöchentlich.
8.2 FREENOW wird mit dem nach Ziff. 3.7, 7. vom Mietwagenunternehmen geschuldeten Gesamtbetrag
die im selben Abrechnungszeitraum angefallene Kaufpreissumme für abgetretene Forderungen und sonstige
Forderungen des Mietwagenunternehmens gegen FREENOW aus während dieses Zeitraums von
FREENOW gewährten Vergütungen (z.B. für Außenwerbung) sowie während dieses Zeitraums fällig
gewordene vermittlungsunabhängige Forderungen von FREENOW gegen das Mietwagenunternehmen
verrechnen.
8.3 Der nach dieser Verrechnung verbleibende Differenzbetrag ist sieben (7) Tage nach Zugang der
Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Die Zahlung erfolgt von Seiten des Mietwagenunternehmens per
SEPA-Basis- Lastschrifteinzug, von Seiten FREENOW per Überweisung auf das vom
Mietwagenunternehmen gegenüber FREENOW vorab hinterlegte Bankkonto.
8.4 Die Rechnung wird per E-Mail an das Mietwagenunternehmen übersandt. Auf Wunsch wird diese
zertifiziert.
8.5 Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abrechnung sind innerhalb von sechs (6) Wochen nach
Zugang der Abrechnung schriftlich zu erheben. Das Unterlassen gilt jeweils als Genehmigung der
Abrechnung. Auf diese Folge wird FREENOW das Mietwagenunternehmen bei der Erteilung der
Abrechnung hinweisen. Das Mietwagenunternehmen kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung der
Abrechnung verlangen, muss dann aber beweisen, dass die Abrechnung falsch war.
8.6 Das Mietwagenunternehmen wird FREENOW mit der Registrierung ermächtigen, die von ihm zu
zahlende Vergütung per SEPA-Basis-Lastschriftmandat von seinem Konto einzuziehen. Der
Mietwagenunternehmer verpflichtet sich, FREENOW ein entsprechendes SEPA-Basis-Lastschriftmandat zu
erteilen. Das ausgefüllte Formular „SEPA- Basis-Lastschriftmandat“ muss von dem Mietwagenunternehmen
als Kontoinhaber unterzeichnet und persönlich, per Post oder Fax an FREENOW übermittelt werden. Für die
Vorankündigungen der SEPA-Basis- Lastschriften gilt eine verkürzte Frist von einem Banktag. Das
SEPA-Basis-Lastschriftmandat kann gegenüber FREENOW jederzeit widerrufen werden.
9. Nutzung des Fleet Partner Dashboard
9.1 FREENOW stellt dem Mietwagenunternehmen das Fleet Partner Dashboard als online Softwarelösung
zur Verfügung, welche über die gängigen Browser in jeweils aktueller Version nutzbar ist.
9.2 Die Nutzung des Fleet Partner Dashboards darf nur mit der jeweils eigenen persönlichen Registrierung
des Mietwagenunternehmens erfolgen. Dem Mietwagenunternehmer wird grundsätzlich eine Registrierung
für sein individuelles Mietwagenunternehmerkonto zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Der
Mietwagenunternehmer kann jedoch weitere Zugänge zu seinem Mietwagenunternehmerkonto für von ihm
eingesetzte Administratoren registrieren. FREENOW behält sich das Recht vor, die Registrierung von
Administratoren nach vorheriger Ankündigung zukünftig von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu
machen.
9.3 Das Mietwagenunternehmen hat selbst und auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass die für die
Nutzung des Fleet Partner Dashboards erforderlichen technischen Voraussetzungen vorhanden sind. Hierzu
gehören insbesondere ein internetfähiges Endgerät, die Konfiguration und Leistungsfähigkeit des
Endgerätes, die Aktualität der erforderlichen Software sowie der Zugang zum Internet.
9.4 Das Mietwagenunternehmen hat das Fleet Partner Dashboard so zu nutzen, dass keine
Beeinträchtigungen, Überlastungen oder Schäden an der Softwarelösung auftreten und der mit derm Fleet
Partner Dashboard verfolgte Zweck weder gefährdet noch umgangen wird. Der Mietwagenunternehmer wird
weder selbst noch durch Dritte Sicherheitsvorkehrungen des Fleet Partner Dashboards umgehen oder
verändern.
9.5 Das Mietwagenunternehmen hat seine Login-Daten sicher zu verwahren und darf diese Dritten nicht
mitteilen oder diesen den Zugang zum Fleet Partner Dashboard ermöglichen. Für die Vertraulichkeit und
Sicherheit seines Mietwagenunternehmenskontos ist es verantwortlich. Über eine unberechtigte Nutzung
durch Dritte hat es FREENOW umgehend in Kenntnis zu setzen. Die Regelungen dieser Ziffer 9.5 gelten
entsprechend auch für die Login-Daten der für den Mietwagenunternehmer registrierten Administratoren.
10. Verfügbarkeit
10.1 Das Mietwagenunternehmen hat keinen Anspruch auf eine ständige und ununterbrochene
Verfügbarkeit des Fleet Partner Dasboards. FREENOW ist jedoch bemüht, eine höchstmögliche
Verfügbarkeit zu erreichen und Störungen schnellstmöglich zu beheben.
10.2 Darüber hinaus hat FREENOW das Recht, seine Leistungen ganz oder teilweise vorübergehend
einzustellen, auch ohne den Mietwagenunternehmer und/oder die Mietwagenfahrer individuell zu
informieren. Über eine derartige Einstellung wird rechtzeitig auf der Website www.mytaxi.com informiert.
11. Nutzungsrechte
11.1 FREENOW räumt dem Mietwagenunternehmen ein einfaches, widerrufliches, nicht übertragbares und
nicht exklusives und auf die Laufzeit des Rahmenvertrages beschränktes Nutzungsrecht für die Nutzung des
Fleet Partner Dashboards im Rahmen des unter Ziffer 9.2 festgelegten Umfangs ein.
11.2 Dem Mietwagenunternehmen ist es untersagt, das Fleet Partner Dashboard ganz oder teilweise zu
vervielfältigen, zu vermieten oder zu verleasen, zu bearbeiten oder anderweitig umzugestalten, oder
unterzulizenzieren. Dem Mietwagenunternehmen ist es des Weiteren untersagt, das Fleet Partner
Dashboard zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln („Reverse Engineering“).
12. Verantwortlichkeit für Inhalte
12.1 Das Mietwagenunternehmen ist allein für die von ihm im Rahmen der Nutzung des Fleet Partner
Dashboards übermittelten Inhalte verantwortlich. Es ist verpflichtet, sich unter Wahrung der guten Sitten und
dem Gebot der Sachdienlichkeit an Recht und Gesetz zu halten. Dem Mietwagenunternehmen werden im
Verhältnis zu FREENOW auch Inhalte zugerechnet, die von Dritten oder einem weiteren Nutzer erstellt oder
zur Verfügung gestellt werden und unter seiner Registrierung übermittelt werden.
12.2 FREENOW behält sich das Recht vor, ohne sich dazu zu verpflichten, übermittelte Inhalte des
Mietwagenunternehmens daraufhin zu prüfen, ob sie im Einklang mit den nach diesem Rahmenvertrag
zulässigen Nutzungen stehen. Im Falle eines Verstoßes oder der Wahrscheinlichkeit eines Verstoßes ist
FREENOW berechtigt, Inhalte des Mietwagenunternehmens zu sperren, zu verändern und auch zu löschen.
Ferner ist FREENOW berechtigt, das Nutzerkonto des jeweiligen Mietwagenunternehmens zu sperren und
den Rahmenvertrag zu kündigen. Davon unberührt bleibt die Geltendmachung sonstiger Ansprüche seitens
FREENOW.
13. Schutzrechte Dritter, Freistellung
13.1 Das Mietwagenunternehmen stellt FREENOW von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich
Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegen FREENOW wegen einer
Verletzung ihrer Rechte durch die vom Mietwagenunternehmen, von ihm eingesetzte Mietwagenfahrer oder
ihm zurechenbaren Dritte auf dem Fleet Partner Dashboard und/oder der FREENOW PHV Fahrer-App
hochgeladenen oder generierten Inhalte oder wegen einer sonstigen Nutzung des Fleet Partner Dashboards
und/oder der FREENOW PHV Fahrer-App durch das Mietwagenunternehmen oder der von ihm eingesetzten
Mietwagenfahrer geltend machen, insbesondere wegen eines Verstoß gegen die Pflichten aus Ziffer 12.1
dieses Rahmenvertrages bzw. Ziffer 8.1 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen FREENOW PHV
Fahrer-App. Das Mietwagenunternehmen übernimmt alle FREENOW aufgrund einer Verletzung von
Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung
entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von
FREENOW bleiben unberührt.
13.2 Werden durch die Nutzung des Fleet Partner Dashboards bzw. der FREENOW PHV Fahrer-App
durch das Mietwagenunternehmen bzw. der von ihm eingesetzten Mietwagenfahrer Rechte Dritter verletzt,
wird das Mietwagenunternehmen die vertragswidrige und/oder gesetzwidrige Nutzung des Fleet Partner
Dashboards bzw. der FREENOW PHV Fahrer App sofort einstellen.
13.3 Das Mietwagenunternehmen ist verpflichtet, sofern Dritte aufgrund seiner Rechtsverletzung
Ansprüche gegenüber FREENOW geltend machen, FREENOW umfassend und umgehend zu informieren,
soweit dies zur Prüfung und Verteidigung erforderlich ist.
14. Ausschluss von der Nutzung
14.1 Aufgrund von gravierenden Verstößen gegen die sich aus Gesetzen und/oder den anwendbaren
vertraglichen Vereinbarungen ergebenden Pflichten können das Mietwagenunternehmen und die für ihn
tätigen Mietwagenfahrer vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung der FREENOW Dienste insgesamt
oder von einzelnen Teilleistungen ausgeschlossen werden.
14.2 Eine Sperrung erfolgt unter anderem auch dann, wenn das Mietwagenunternehmen seiner
Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung nicht rechtzeitig nachkommt, die erteilte Einzugsermächtigung
widerruft oder nach der Annahme einer Fahrt bzw. nach einer Vorbestellung die Beförderung nicht ausführt,
ohne dass hierfür ein vom Mietwagenunternehmen nachgewiesener besonderer Grund vorliegt.
14.3 Storniert das Mietwagenunternehmen oder ein für ihn tätiger Mietwagenfahrer eine angenommene
Vorbestellung, ohne hierzu unverschuldet gezwungen zu sein, so ist FREENOW berechtigt, das
Mietwagenunternehmen für eine unbestimmte Dauer von der Mietwagenfahrtenvermittlung und/oder von der
Vermittlung von Vorbestellungen auszuschließen.
15. Beendigung des Rahmenvertrages
15.1 Dieser Rahmenvertrag ist unbefristet und jederzeit und ohne Angabe von Gründen in Textform
beiderseits mit sofortiger Wirkung im Ganzen kündbar.
15.2 Der Rahmenvertrag endet im Ganzen automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn
weder das Mietwagenunternehmen, noch einer der von ihm eingesetzten Mietwagenfahrer mehr berechtigt
ist, am Verkehr mit Mietwagen teilzunehmen.
15.3 Dieser Rahmenvertrag kann in Bezug auf Teile der FREENOW Leistungen, insbesondere der
Leistungen Bezahlen per App und/oder FREENOW Vorbestellungen von FREENOW jederzeit ohne Angabe
von Gründen in Textform gekündigt werden.
16. Haftung
16.1 FREENOW haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb des
Verantwortungsbereichs von FREENOW liegen.
16.2 FREENOW haftet nicht für Schäden, die auf eine ungeeignete, unsachgemäße oder nicht
bestimmungsgemäße Nutzung des Fleet Partner Dashboards und/oder der FREENOW PHV Fahrer App
zurückzuführen sind.
16.3 Gleich aus welchen Rechtsgründen haftet FREENOW nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurden oder sofern es sich um schuldhaft durch FREENOW verursachte Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, oder bei schuldhafter Verletzung einer
wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) oder im Fall der Nichterfüllung einer Garantie oder
falls ein Mangel von FREENOW arglistig verschwiegen wurde. Eine „Kardinalpflicht“ im Sinne dieser
Bestimmung ist eine Pflicht von FREENOW, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der
Vertragsbeziehung zwischen FREENOW und dem Nutzer erst möglich macht, deren Verletzung die
Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Mietwagenunternehmer regelmäßig
vertraut.
16.4 Im Fall der Verletzung einer Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist die
Haftung von FREENOW auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
16.5 Eine weitergehende Haftung von FREENOW ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem deutschen
Produkthaftungsgesetz bleibt von diesem Rahmenvertrag unberührt.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Entgegenstehende oder von den Bedingungen dieses Rahmenvertrages abweichende Bedingungen
werden nicht anerkannt, es sei denn, FREENOW stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Sollte eine
Bestimmung dieses Rahmenvertrages unwirksam, nicht durchsetzbar sein oder sollte dieser eine Lücke
enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen
Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck
dieses Rahmenvertrages am nächsten kommt.
17.2 FREENOW behält sich das jederzeitige Recht vor, seine Leistungen in einer dem
Mietwagenunternehmer zumutbaren Art und Weise zu ändern, um diese weiter zu entwickeln und qualitativ
zu verbessern.
17.3 FREENOW behält sich zudem vor, diesen Rahmenvertrag zu ändern, soweit dies für das
Mietwagenunternehmen zumutbar ist. Macht das Mietwagenunternehmen nach Bekanntgabe einer
Änderung nicht innerhalb von vier Wochen von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so gilt sein
Einverständnis mit den Änderungen als erteilt. Der Rahmenvertrag in der jeweils gültigen Fassung können
stets online unter www.free-now.com eingesehen werden.
17.4 Für die Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Hamburg
17.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus diesem Rahmenvertrag oder im
Zusammenhang damit entstehen, ist für alle Beteiligte der Sitz von FREENOW, sofern dem keine
zwingenden Vorschriften entgegenstehen.
17.6 Sollte FREENOW mit dem Mietwagenunternehmer eine Zusatzvereinbarung getroffen haben, geht
letztere diesem Vermittlungsrahmenvertrag im Falle von Widersprüchen vor.
Intelligent Apps GmbH
Neumühlen 19
22763 Hamburg
Handelsregistereintrag:
Amtsgericht Hamburg
Registernummer HRB 110377