INHALTSVERZEICHNIS:
In unserer globalisierten Welt ist es kaum noch vorstellbar, nur an einem Ort zu leben, zu arbeiten und seine Freizeit zu verbringen.
Heutzutage bekommen viele von uns FOMO (Fear of Missing Out), wenn sie sich auf nur eine Stadt oder ein Land beschränken müssen – und die Pandemie hat dieses Gefühl nur noch verstärkt.
Immer mehr Unternehmen erkennen daher die Reiselust ihrer Mitarbeiter*innen an und bieten ihnen Vergünstigungen und Vorteile, um ihnen das Reisen zu erleichtern.
Es gibt sogar ein neues Wort dafür: „Bleisure“. Das bedeutet, dass man die Freizeit einfach an den Anfang oder das Ende einer Geschäftsreise anhängt. Ein Reisezuschuss ist dabei ein wichtiges Mittel, um deine Mitarbeiter*innen zu motivieren und an dein Unternehmen zu binden.
Du hast keine Ahnung, wie das genau funktioniert oder welche Möglichkeiten es gibt? Dann lies weiter und erfahre alles, was du darüber wissen musst.
Einfach ausgedrückt, ist ein Reisekostenzuschuss ein Geldbetrag, den ein Mitarbeitender für persönlichen Reisekosten erhält.
Reisekostenzuschüsse können auf verschiedene Weise ausgezahlt werden, mit oder ohne Nachweis der Ausgaben - ohne Nachweispflicht unterscheiden sie sich jedoch nicht wesentlich vom normalen Gehalt.
Hinsichtlich der Steuerpflicht handelt es sich um eine Sozialleistung, die in der Regel als steuerpflichtiges Einkommen betrachtet wird. Als Arbeitgeber kannst du wählen, ob du diese Steuerpflicht als Teil der Leistung aufnimmst oder sie auf deine Mitarbeiter*innen weitergibst.
Die Aufnahme von Reisekostenzuschüssen für Privatreisen in das Leistungspaket für deine Mitarbeiter*innen ist in der Geschäftswelt noch recht neu. Häufig werden sie mit Geschäftsreisekostenzuschüssen verwechselt, bei denen es sich um ein völlig anderes und altbewährtes Konzept handelt.
Zur Klarstellung: Ein persönlicher Reisekostenzuschuss ist eine Leistung, die Arbeitnehmer für ihre persönlichen Reisekosten in Anspruch nehmen können. Dabei kann es sich um Hotelübernachtungen, Flüge, Bahnfahrten oder Taxifahrten nach Hause handeln - als Arbeitgeber entscheidest du, welche Ausgaben du in deinen Zuschuss einbeziehen möchtest.
Reisekostenzuschüsse und Urlaubsgeld sind zwei verschiedene Dinge, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden anbieten können.
Ein Reisekostenzuschuss ist genau das, was der Name sagt: Geld, das Mitarbeitende speziell für private Reisekosten bekommen. Das kann für Flüge, Hotels oder Bahntickets sein - alles, was mit Reisen zu tun hat.
Urlaubsgeld dagegen ist ein zusätzlicher Betrag, den Arbeitgeber zur Finanzierung deines Urlaubs bekommst. Du kannst damit machen, was du willst, es ist nicht zweckgebunden. Beides ist toll und hilft Mitarbeitenden, sich zu entspannen und zu erholen. Reisekostenzuschüsse sind in gewisser Hinsicht zielgerichteter und helfen direkt die Reisekosten zu decken.
Seien wir ehrlich: Niemand möchte eine komplizierte Liste mit Anweisungen und Berechnungen lesen.
In Wirklichkeit braucht man auch nicht viel zu rechnen, um einen Reisekostenzuschuss zu erhalten. Man muss nur den richtigen Anbieter finden und den gewünschten Betrag festlegen.
Die meisten Unternehmen, die Reisekostenzuschüsse für Privatreisen als Benefit anbieten, tun dies über eine entsprechende Plattform.
Diese bieten Unterstützung bei der Einrichtung und Auswahl der Leistungen und ermöglichen es deinen Mitarbeiter*innen, direkt darauf zuzugreifen und sie zu verwenden. Das erspart dir und deiner HR-Abteilung die Mühe, die verschiedenen Quittungen und Erstattungen im Auge zu behalten.
Eine weitere einfache und effiziente Möglichkeit, diesen Vorteil anzubieten, ist die Integration in dein Reisemanagement über eine Reiseplattform wie FREENOW.
Mit der Mobilitäts-App von FREENOW haben deine Mitarbeiter*innen die Kontrolle über ihre Geschäftsreisen und können über die App eine Vielzahl nachhaltiger Reisemöglichkeiten buchen. Gleichzeitig profitieren Unternehmen von einem einfachen Reisemanagement:
Erfahre, wie du mit den Reiselösungen von FREENOW für Unternehmen deine Geschäftsreisen optimieren kannst.