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Dienstreisen sind ein wichtiger Bestandteil des Berufslebens, und selbstverstÀndlich entstehen dabei Kosten. Die durchschnittliche deutsche Dienstreise in 2024 liegt bei 400 Euro.
Was viele GeschÀftsreisende nicht wissen: Viele dieser Ausgaben lassen sich von der Steuer absetzen.
Im Blog erfÀhrst du, wie du Dienstreisen in deiner SteuererklÀrung angibst, welche Kosten du absetzen kannst und was passiert, wenn dein*e Arbeitgeber*in die Reisekosten erstattet.
Egal ob Kundentermin, Kongress oder Betriebsausflug. Eine Dienstreise liegt vor, wenn du fĂŒr deinen Job vorĂŒbergehend an einem anderen Ort arbeitest.
Wichtig dabei ist: Der Ort muss von deinem regelmĂ€Ăigen Arbeitsort abweichen, um steuerlich als Dienstreise zu gelten. Dieser Zusatz mag unwichtig klingen, doch der Teufel liegt im Detail. Insbesondere in Konstellationen aus Dienstreisen unter Remote-ArbeitsvertrĂ€gen kann dies steuerlich von Bedeutung sein.
Was lÀsst sich nun von der Dienstreise steuerlich absetzen?
Bei Dienstreisen entstehen oft zusĂ€tzliche Reisekosten fĂŒr Mahlzeiten, die du teilweise von der Steuer absetzen kannst. DafĂŒr gibt es die Verpflegungspauschale, die du ohne Einzelnachweis geltend machen kannst. FĂŒr Reisen innerhalb Deutschlands gelten folgende Pauschalen:
Bei Auslandsreisen gibt es fĂŒr jedes Land eigene Verpflegungspauschalen. Wichtig: Diese Pauschalen gelten nur, wenn dein Unternehmen dir keine kostenlose Verpflegung zur VerfĂŒgung stellt.
Wenn du fĂŒr deine Dienstreise ein Verkehrsmittel nutzt, kannst du die Fahrtkosten steuerlich absetzen. Das gilt sowohl fĂŒr Bahn-, Flug- als auch Autofahrten.
Nutzt du deinen privaten PKW, kannst du die Kilometerpauschale ansetzen. Diese betrĂ€gt 2024 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21 Kilometer steigt diese Pauschale auf 0,36 âŹ.
Diese Regelung ist nicht zu verwechseln mit der Pendlerpauschale, die die Fahrtkosten fĂŒr den tĂ€glichen Weg zur Arbeit abdeckt.
Du kannst auch die Kosten fĂŒr andere Verkehrsmittel wie Busse oder Taxis geltend machen. Du musst dafĂŒr nur Belege fĂŒr der tatsĂ€chlichen Reisekosten haben. FĂŒr Dienstfahrten mit einem Firmenwagen zahlt normalerweise deine Firma die Kosten. Deshalb kannst du diese nicht extra in deiner SteuererklĂ€rung fĂŒr Dienstreisen angeben.
Auch die Ăbernachtungskosten auf deiner Dienstreise sind steuerlich absetzbar.
Du kannst die tatsĂ€chlichen Kosten angeben, solange du eine Rechnung vorlegst. Ohne Rechnung greift die Ăbernachtungspauschale, diese betrĂ€gt in Deutschland 20 ⏠pro Nacht.
Achte darauf, dass im Hotelpreis oft auch das FrĂŒhstĂŒck enthalten ist. Diese Kosten mĂŒssen separat ausgewiesen werden, da sie von den Verpflegungspauschalen abgezogen werden.
Wenn dein Unternehmen dir die Ăbernachtungskosten erstattet, kannst du sie in deiner SteuererklĂ€rung natĂŒrlich nicht mehr angeben.
Auch kleinere Ausgaben wÀhrend deiner Dienstreise können steuerlich geltend gemacht werden.
Dazu gehören zum Beispiel ParkgebĂŒhren, MautgebĂŒhren, Kosten fĂŒr öffentliche Verkehrsmittel oder Internetnutzung im Hotel. Wichtig:
Auch hier solltest du alle Belege aufbewahren, um die Kosten nachweisen zu können.
Wenn dein Arbeitgeber die Reisekosten vollstĂ€ndig erstattet, kannst du diese Kosten nicht in der SteuererklĂ€rung angeben. Es gibt aber bestimmte steuerfreie Erstattungen, die fĂŒr dich von Vorteil sind:
Wichtig: Selbst wenn dein Unternehmen einige Kosten ĂŒbernimmt, kannst du andere Kosten, die dir entstanden sind, in der SteuererklĂ€rung fĂŒr Dienstreisen angeben. Beispiel: Wurde dir die Ăbernachtung erstattet, nicht aber die Verpflegung, kannst du die Verpflegungspauschale trotzdem geltend machen.
FĂŒr Arbeitnehmer*innen dient die Anlage N zur Leistung der Kosten in der SteuererklĂ€rung.
Dienstreisen fallen fĂŒr dich unter Werbungskosten in deiner SteuererklĂ€rung. Diese gehören zu den sogenannten Reisekosten, die bei beruflichen AuswĂ€rtstĂ€tigkeiten entstehen. Es zĂ€hlen zum Beispiel auch Reisekosten fĂŒr Bildungsurlaub oder VorstellungsgesprĂ€che hier zu. Auch Fahrten ins BĂŒro lassen sich steuerlich absetzen.
Wichtig ist, dass du alle relevanten Belege aufbewahrst und sie dem Finanzamt vorlegen kannst. Das betrifft insbesondere Rechnungen fĂŒr Ăbernachtungen, Tickets fĂŒr öffentliche Verkehrsmittel oder Tankquittungen.
Die wichtigsten Kostenpunkte, die du in deiner SteuererklĂ€rung fĂŒr Dienstreisen angeben kannst, sind:
Verpflegungspauschale: FĂŒr jede Dienstreise, bei der du lĂ€nger als 8 Stunden von deinem Wohnort abwesend warst.
Fahrtkosten: Zum Beispiel die Kilometerpauschale fĂŒr deinen privaten PKW.
Ăbernachtungskosten: AbzĂŒglich der im Preis enthaltenen Verpflegung (FrĂŒhstĂŒck).
Nebenkosten: ParkgebĂŒhren, Maut, Taxifahrten und Ăhnliches.
MobilitĂ€tsapps wie FREENOW machen nicht nur die GeschĂ€ftsreisen an sich einfacher, sondern auch die SteuererklĂ€rung. Wenn du fĂŒr deine Dienstreisen Taxis oder Ride-Hailing nutzt, kannst du diese Fahrtkosten steuerlich absetzen. SelbstverstĂ€ndlich nur, wenn du die Rechnungen bzw. Fahrtbelege aufbewahrst.
Die Nutzung von FREENOW fĂŒr deine Dienstreisen hat mehrere Vorteile:
Digitale Belege: Alle Fahrten werden automatisch in deinem FREENOW-Konto gespeichert. So hast du am Ende des Monats eine Ăbersicht ĂŒber deine beruflichen Fahrten. Diese kannst du direkt fĂŒr deine SteuererklĂ€rung der Dienstreisen nutzen. Vollkommen digital, ohne lĂ€stigen Papierkram.
Kilometerpauschale vs. tatsÀchliche Kosten: Anders als bei der Nutzung des privaten PKW durch die Kilometerpauschale kannst du bei Fahrdiensten die tatsÀchlichen Kosten ansetzen. Dies ist insbesondere bei kurzen Strecken oft finanziell attraktiver ist.
Komfort und Zeitersparnis: FREENOW for Business ermöglicht dir, deine Dienstreisen effizienter zu planen, da du nicht nach ParkplÀtzen suchen oder lange Wartezeiten bei öffentlichen Verkehrsmitteln in Kauf nehmen musst. So sparst du wertvolle Arbeitszeit, die du anderweitig nutzen kannst.
GeschĂ€ftsreisen und Dienstreisen verursachen oft hohe Kosten, die du in deiner SteuererklĂ€rung fĂŒr Dienstreisen geltend machen kannst. Von der Verpflegungspauschale ĂŒber die Kilometerpauschale bis hin zu den Ăbernachtungs- und Fahrtkosten â viele dieser Ausgaben sind steuerlich absetzbar.
Auch wenn deine Firma einen Teil der Kosten ĂŒbernimmt, lohnt es sich, die restlichen Ausgaben sorgfĂ€ltig zu dokumentieren.
Wichtig ist, dass du alle Belege sammelst und die Kosten korrekt in deiner SteuererklÀrung angibst.
Wenn du dir nicht sicher bist, welche Kosten du absetzen kannst, schau dir Steuerprogramme wie taxfix an. Du kannst auch einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin fragen. So kannst du sicherstellen, dass du das Maximum aus deiner SteuererklĂ€rung fĂŒr GeschĂ€ftsreisen herausholst.