Diese Leitlinien enthalten Informationen für Strafverfolgungs- und andere öffentliche Behörden ("Behörden"), die Zugang zu nicht-öffentlichen persönlichen Fahrgast- oder Fahrerdaten und -inhalten ("Benutzerdaten") von FREE NOW beantragen. Die Leitlinien entbinden FREE NOW nicht von einer individuellen Prüfung einzelner Anfragen und begründen keine generelle Verpflichtung dazu, wie Behördenanfragen verarbeitet bzw. beantwortet werden.
FREE NOW möchte seiner Verantwortung zur Verbesserung der Sicherheit seiner Plattform und der Personen, die sie nutzen, gerecht werden. Daher hat FREE NOW ein dedizierten Prozess eingeführt, um eingehende Anfragen von Behörden zur Offenlegung von Nutzerdaten ("Behördenanfragen") zu bearbeiten. Um die Privatsphäre unserer Nutzer angemessen zu schützen, prüft ein Team, aus Mitgliedern verschiedener Abteilungen (Kundenbetreuung, Datenschutz, Datentechnik und mehr), sorgfältig alle eingehenden Behördenanfragen.
FREE NOW verpflichtet sich zum Schutz der Privatsphäre seiner Nutzer und gibt Nutzerdaten nur in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den grundlegenden Datenschutzprinzipien, die in der Allgemeinen Datenschutzverordnung des Vereinigten Königreichs und der EU (zusammenfassend als "DSGVO" bezeichnet) festgelegt sind, an Behörden weiter. In der Regel wird FREE NOW Nutzerdaten nur als Reaktion auf eine behördliche Anfrage offenlegen, wenn FREE NOW rechtlich zu einer Offenlegung verpflichtet ist.
FREE NOW prüft bei jeder eingehenden Behördenanfrage die Befugnis der Behörde, die Offenlegung der angefragten Daten zu von FREE NOW zu fordern.
Die DSGVO verpflichtet FREE NOW auf den Grundsatz der “Datenminimierung” - im Zusammenhang mit der Beantwortung einer behördlichen Anfrage bedeutet dies die Offenlegung der Mindestmenge an Nutzerdaten, die für den Zweck der Anfrage erforderlich ist. Soweit möglich, führt FREE NOW auch eine Überprüfung durch, ob die angeforderten Daten für den in der Behördenanfrage erklärten Zweck wirklich notwendig sind. FREE NOW kann weniger Nutzerdaten als angefordert oder überhaupt keine Nutzerdaten zur Verfügung stellen, wenn FREE NOW Zweifel an der Notwendigkeit der Daten für den in einer Behördenanfrage beschriebenen Zweck oder an der Gültigkeit der Anfrage hat.
FREE NOW legt Nutzerdaten nur dann gegenüber Behörden offen, wenn die Anfrage der Behörde den in diesem Abschnitt erläuterten Anforderungen entspricht (vorausgesetzt, FREE NOW ist überzeugt, dass es eine rechtmäßige Grundlage für die Offenlegung in Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzrecht hat).
Die hier aufgeführten Anforderungen gelten für alle Behördenanfragen(über alle Kommunikationsmittel). Alle Anfragen müssen:
Behördenanfragen, die FREE NOW in Papierform erreichen, müssen außerdem:
Behördenanfragen, die FREE NOW in einem elektronischen Format erreichen, müssen außerdem:
Um eine Behördenanfrage zur Offenlegung von Nutzerdaten an FREE NOW zu stellen, senden Sie bitte Ihre Anfrage über die hier genannten Kontaktinformationen:
Online-Behördenanfragen | Um eine schnellstmögliche Bearbeitung Ihrer Behördenanfrage zu gewährleisten, bitten wir Sie, das folgende Formular auszufüllen: https://support.free-now.com/hc/de/requests/new oder eine E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: adr-at@free-now.com |
Behördenanfragen in Papierform |
Wenn Sie Anträge per Post oder persönlich einreichen möchten, finden Sie die Adresse unserer Unternehmen für alle Märkte auf denen FREE NOW tätig ist hier: https://free-now.com/imprint/ Bitte beachten: Überprüfen Sie, ob die angezeigten Informationen die richtigen für Ihr Land sind. Sie können Ihre Länderauswahl über die Sprachauswahl auf unserer Website ändern. |
FREE NOW wird niemals persönlich, telefonisch oder über andere nicht hier beschriebene Kommunikationsmittel Nutzerdaten zur Verfügung stellen, wenn nicht zusätzlich eine entsprechende Anfrage vorliegt, die den hier aufgelisteten Anforderungen genügt.
Die von FREE NOW verarbeiteten Daten hängen von der Nutzung der FREE NOW-App durch die betreffende Person ab. Folgende Art von Daten kann FREE NOW über einzelne Nutzer verarbeiten:
Wenn FREENOW sich in diesen Leitlinien auf eine "Behörde" bezieht, bedeutet dies jede staatliche, quasi-staatliche Organisation oder jede gesetzlich vorgeschriebene Stelle oder ordnungsgemäß autorisierte Organisation mit der Befugnis, Gesetze durchzusetzen. In der Regel handelt es sich dabei um: Strafverfolgungsbehörden, Verkehrsbehörden, Steuerbehörden oder jede andere öffentliche Einrichtung, die gesetzlich befugt ist, Nutzerdaten von FREENOW anzufordern.
Dies schließt normalerweise nicht ein: Fahrer, Passagiere, Versicherungen, Banken, Anwälte oder andere private kommerzielle Organisationen.